Kodierungsqualität / Prüfung durch externe Firma

  • Hallo,

    den Qualitätsaspekt kann ich grundsätzlich verstehen, es geht ja wohl auch nur um eine Stichprobe. Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass Externe eher großzügig (im Sinne des KH) kodieren und sich nicht so sehr um die "MDK-Beständigkeit" ihrer Kodierung Gedanken machen. Deshalb ist bei der Interpretation der Ergebnisse (und bei der auf den Differenzen beruhenden Vergütungsregelung) Vorsicht angesagt.

    Gruß

  • Hallo,
    spätestens dann ist der Knackpunkt gekommen, wenn Sie sich als KH überlegen müssen, ob Sie so eine Kodierung einklagen wollen und ob sich die Firma so sicher ist, dass sie sich auch an den Anwaltskosten beteiligt. Oder schon vorher das "Widerspruchsverfahren" übernimmt.
    Ausser der Fall ist auch aus Ihrer Sicht glasklar, dann brauchen Sie hier nicht überlegen. Aber das ist nach meiner Erfahrung eher selten der Fall.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    „Aus diesem Grund kann ich mit gutem Gewissen behaupten, dass keinerlei Interessenskonflikte bestehen“

    siehe hierzu:

    “A conflict of interest is a set of conditions in which professional judgment concerning a primary interest (such as a patient’s welfare or the validity of research) tends to be unduly influenced by a secondary interest (such as financial gain).”

    Understanding Financial Conflicts of Interest
    Dennis F. Thompson, Ph.D.


    Gruß
    E Rembs

  • ... habe ich die Erfahrung gemacht, dass Externe eher großzügig (im Sinne des KH) kodieren und sich nicht so sehr um die "MDK-Beständigkeit" ihrer Kodierung Gedanken machen

    lustig wird es erst dann, wenn der Staatsanwalt die Frage nach der Beihilfe zum Abrechnungsbetrug stellt! :whistling:

  • Hallo zusammen,
    nach Interessenskonflikten oder nicht und dem Staatsanwalt habe ich eine vielleicht praktischen Kommentar für den Verfasser.
    Wenn ihr Haus einem Krankenhauszweckverband z.b. dem Rheinischen angeschlossen ist, sollte man Fragen ob nicht dort ein Tool vorhanden ist das die Kodierqualität darstellt.
    In der Vergangenheit habe ich dies gemacht ( beim rheinischen Krankenhauszweckverband). Hiermit haben wir selber uns überprüft. Auch ein Unternehmen zur Optimierung der Kodierqualität wurde von der GF beauftragt mit dem Ergebnis: die Suche nach der Nadel ist Aufwendiger als der Erlös.
    :thumbup:
    Fazit: erst einmal selber prüfen und die Möglichkeiten nutzten die man sowieso bezahlt.

    Denn Zweckverbände nehmen Mitgliedsbeiträge :D

    Guten Abend

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Guten Morgen, vielleicht kann ich auch noch meinen Kommentar dazu abgeben.
    Ich habe bereits einmal solch eine Kodierrevision erlebt.
    Ein externer Anbieter wurde ins Haus geholt, die auffälligen Krankenakten zur Verfügung gestellt. Die Fälle wurden vorher von der Firma herausgesiebt.
    Schlussendlich hat die Firma lediglich gesucht, was noch hinzu zu kodieren wäre. Die bestehende Kodierung wurde nicht geprüft.
    Die Fälle wurden korrigiert, neue Rechnungen geschrieben.
    Mit dem Ergebnis, dass unendlich viele MDK Anfragen ins Haus flatterten, die Fälle zum großen Teil korrigiert werden mussten und man dort ankam, wo man vorher war.
    Schlechtes Bild fürs Haus!
    Zum Schluss gab es noch einen riesigen Ärger, weil die Firma natürlich ihr Geld wollte und ich kleines Licht die Frage gestellt hatte, aus welchem Grund die Fälle oberflächlich nach Kodierreserve geprüft wurden und nicht ganzheitlich.

    NaSchu

  • Hallo,

    daher steht in unserem Vertrag mit dem ext. Dienstliester, dass er NACH MDK-Prüfung bezahlt wird.

    Dann ist das kein Problem.

    Gruß

    S. Lindenau

  • Das kann/muß man mit den Firmen besprechen. Wir hatten eine Firma aus Dortmund, mit der das alles sehr gut geklappt hat, da wurde auch die Rechnung im Falle einer negativen MDK-Prüfung entsprechend rückwirked korrigiert.

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Guten Morgen

    Wie wird anhand einer solchen Revision denn die Qualität des KH und der Kodierung ermittelt ?

    a. Anzahl der Pat. über ein Jahr - z.B. 10.000 Pat. davon 90 evtl. Änderungen bedeutet Fehlerquote unter 1% oder aber wie uns erklärt wurde

    b. 10.000 Pat. bei knapp 300 Pat. erkannte man eine Auffälligkeit, gefunden hat man dann die knapp 90 Fälle, bei denen aber noch aussteht ob sie so von den KK oder MDK anerkannt werden.

    Unsere Fehlerquote lag somit bei ca. 30% und damit Durchschnitt, so die Aussage der Firma !

    Ich persönlich sehe eher Variante a als Maßstab

    Wie seht ihr das, freue mich über Rückmeldungen

    Gruß
    TD