• Hallo,
    ich bin neu in der Kodierung und würde mich freuen wenn mir hier weitergeholfen werden könnte.
    Es geht um OPS 9-645 kompl. Entlassungsaufwand und 9-646 Notlage: M. E. werden diese Kodes zusätzlich (weil Zusatzkode) zu den erforderlichen Gesprächsterminen (die wiederum TE generieren) angegeben. Sehe ich das richtig?

    Ganz herzlichen Dank für die Hilfe
    Finni

  • Hallo,

    dort müssen Sie unterscheiden.

    Beim OPS 9-645 kompl. Entlassungsaufwand steht der Hinweis im OPS-Text: "Die im Kontext der Entlassung im Sinne dieses Kodes erbrachten Leistungen können nicht gleichzeitig bei der Berechnung der Therapieeinheiten (9-649 ff.) oder für andere Zusatzkodes (9-640 ff., 9-641 ff.) angerechnet werden.

    Beim OPS 9-646 Notlage: findet man keinen Hinweis im OPS-Text das die dafür aufgewendete Zeit nicht als Therapiezeit berechnet werden darf.

    Grüße

  • Hallo,

    während der OPS 9-645 einen konkreten zeitlichen Aufwand beschreibt, der dementsprechend natürlich nicht noch einmal zusätzlich als Therapieeinheit zu kodieren ist, handelt es sich beim OPS 9-646 lediglich um einen "Markerkode", der bestimmte Merkmale des Patienten beschreibt (also eigentlich eher wie eine Diagnose, es gibt sogar mehr oder weniger entsprechende Z-Kodes), die möglicherweise implizit einen erhöhten Aufwand verursachen, der jedoch quantitativ nicht im Kode beschrieben ist. Daher ist beim OPS 9-646 die Kodierung von Therapieeinheiten für den entsprechenden Aufwand nicht ausgeschlossen.

    Der Entlassaufwand fließt bei bestimmten PEPP mit in die Entscheidung ein, die psychosoziale Notlage als solche nicht.

    Gruß