Verlegungsabschläge bei Entlassung nach Hause

  • Hallo zusammen,

    folgende Konstellation:


    Aufnahme bei uns am 3.2.17
    Entlassung nach Hause am 5.2.17 um 19:00Uhr

    Die Krankenkasse verlangt nun Verlegungsabschläge, da der Pat. am 6.2.17 um ca. 14:00 Uhr in einem anderen Krankenhaus aufgenommen wurde.


    Gelten auch hier die 24h?

    Vielen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    warum sollten sie nicht gelten? Die FPV gibt vor:

    § 1 Abrechnung von Fallpauschalen
    (1) Die Fallpauschalen werden jeweils von dem die Leistung erbringenden Krankenhaus nach dem am Tag der voll- oder teilstationären Aufnahme geltenden Fallpauschalen-Katalog und den dazu gehörenden Abrechnungsregeln abgerechnet. Im Falle der Verlegung in ein anderes Krankenhaus rechnet jedes beteiligte Krankenhaus eine Fallpauschale ab. Diese wird nach Maßgabe des § 3 gemindert; dies gilt nicht für Fallpauschalen, die im Fallpauschalen-Katalog als Verlegungs-Fallpauschalen gekennzeichnet sind; für diese Verlegungsfälle sind beim verlegenden Krankenhaus die Regelungen des Absatzes 3 entsprechend anwendbar. Eine Verlegung im Sinne des Satzes 2 liegt vor, wenn zwischen der Entlassung aus einem Krankenhaus und der Aufnahme in einem anderen Krankenhaus nicht mehr als 24 Stunden vergangen sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    Einmal editiert, zuletzt von D. D. Selter (17. Februar 2017 um 11:42)