Qualifizierter Entzug

  • Hallo miteinander,

    hat Jemand im Rahmen des qualifizierten Entzugs bereits Erfahrungen mit dem MDK gemacht, ob dieser fehlende "Fachkrankenpfleger Sucht" beanstandet hat?
    In unserem Hause ist nämlich nicht klar, ob diese Fachkrankenpfleger gefordert werden oder nicht.
    Sollte niemand bislang praktische Erfahrungen gemacht haben, bin ich natürlich auch über Einschätzungen und Erwartungen dankbar! :)

    Liebe Grüße

  • Hallo Kodier-Assi,
    nein, bei uns war das bisher kein Thema. Im OPS steht das auch nicht.
    Hier steht nur Pflegefachpersonen.
    Grüße
    helmutwg

  • Kennt Jemand den Unterschied zwischen dem OPS-Code 8-985 "Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug]" und dem OPS-Code 9-647 "Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen"?

    Abgesehen von "ggf." und der tagesgenauen Abrechnung des letztgenannten Codes fällt mir kein (großer) Unterschied auf... Gibt es Differenzierungsmöglichkeiten, die ich übersehe? Sodass einer der Codes für Alkohol gilt, o.ä.?

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

  • Hallo Kodier-Assi,

    ein Unterschied besteht darin, dass ersterer im Häusern mit Geltungsbereich §17b und zweiterer in Häusern mit Geltungsbereich §17d KHG Anwendung findet.

    Freundliche Grüße

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Aah! :thumbup: Vielen lieben Dank für die sehr aufschlussreiche Rückmeldung!

    Gibt es denn irgendwo eine Art "Auflistung", welche OPS-Codes sich auf welchen Geltungsbereich beziehen?
    So, wie es im Kode 8-985 unter den Hinweisen ja expliziert ist, dass dieser nur in Häusern des Geltungsbereichs §17b relevant ist (was ich blöderweise bei meiner Fragestellung überlesen habe...), fehlt dieser Hinweis in anderen Kodes des OPS-Kapitels 8 (z.B. 8-974 "Multimodale Komplexbehandlung bei sonstiger chronischer Erkrankung" - z.B. Diabetes mellitus).
    Bedeutet dies, dass diese Kodes ohne expliziten Hinweis auch in psychiatrischen und psychosomatischen Häusern (des Geltungsbereichs §17d) relevant sein können?

  • Top, und erneut vielen Dank!

    "In einigen Bereichen ist eine Kodierung von Operationen mit mehreren Kodes vorgesehen. Dies ist insbesondere für die Abbildung komplexer Eingriffe erforderlich. In diesen Fällen gibt es oft, aber nicht in jedem Fall einen Hinweis beim Kode des leitenden Eingriffs, der auf die gesonderte Kodierung von durchgeführten Teilmaßnahmen eines komplexen Eingriffes verweist" - bedeutet im Umkehrschluss: Jeder OPS, der nicht mit dem Hinweis auf die Gültigkeit auf §17b oder §17d definiert ist, kann diskutiert / angefochten werden?!

    Da habe ich doch gerade fast "$17b" geschrieben... beinahe ein "Freud'scher Verschreiber"

    Einmal editiert, zuletzt von Kodier-Assi (28. Februar 2017 um 14:44)

  • Hallo Kodier-Assi,
    ehrlich gesagt verstehe ich die Frage nicht wirklich.
    Wenn Sie im PEPP-Bereich aktiv sind, sollten Sie sich vielleicht auf die dort wirkenden Faktoren konzentrieren.
    Also v.a. auf die OPS Kodes ab 9.60 und die relevanten ICD Kodes.
    Sie können natürlich jede Menge andere OPS Kodes verschlüsseln bei denen die Gültigkeit nicht extra erwähnt ist, aber es bringt halt nichts...
    Grüße, helmutwg

  • Hallo helmutwg,

    ehrlich gesagt verstehe ich Ihre Anmerkung nicht richtig:

    Sie können natürlich jede Menge andere OPS Kodes verschlüsseln bei denen die Gültigkeit nicht extra erwähnt ist, aber es bringt halt nichts...

    Welche OPS man verschlüsseln muss, steht ja nicht im Benehmen des Anwenders und schon gar nicht zulässig ist es, nur die Prozeduren zu verschlüsseln, die "was bringen"!

    Gemäß DKR-Psych 2017 sind "(a)lle Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, (...) zu kodieren" (s. PP001a, Satz 1), auch die Konsilleistungen!

    Und die Kodierrichtlinien sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 der Vereinbarung zu den Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie und Psychosomatik (DKR-Psych-Version 2017) gemäß § 17d KHG vom 23.09.2016 verbindlich, d.h. verpflichtend anzuwenden!

    Also müssen sehr wohl alle Prozeduren, ob für den Anwendungsbereich des § 17d KHG oder ohne spezifischen Anwendungsbereich deklariert, verpflichtend kodiert werden.


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo ck-pku,
    Sie haben natürlich Recht. Ich hatte bei den o.g. Beiträgen nur den Eindruck, dass die Initiative des/der Kollegen/-in an den Kernthemen des PEPP Systems vorbeigeht.
    Grüße, helmutwg