Erythropoetin bei Dialyse während stationärer Behandlung

  • Schönen Guten Tag allerseits,

    zu diesem Thema denke ich ggf. zu sehr um die Ecke. Die Suchfunktion hat mich nicht weiter gebracht, vielleicht können Sie helfen?

    Angenommen, ein Patient wird während eines stationären Aufenthaltes außerhalb des KH dialysiert; wer trägt die Kosten für Erythropoetin-Präparate?
    Muss es von der Dialyse-Praxis rezeptiert werden? Oder ist es vom KH zu stellen (Bestandteil der DRG) und dem Patienten in die Dialyse-Praxis mitzugeben?

    Vielen Dank für alle Tipps! :thumbup:

    Mit freundlichen Grüßen
    Fidelitas

  • Hallo, Fidelitas,

    die Dialyse-Leistung gehört unter bestimmten Bedingungen nicht zu den allg. KH-Leistungen. Dazu zählen auch die Medikamente, die für die Durchführung der Dialyse benötigt werden.
    Das Erythropoetin gehört nicht zwingend dazu, d.h. die Dialyse-Leistung kann auch ohne Erythropoetin erbracht werden. Insofern gehört es nicht zu den unmittelbaren Dialyseleistungen, sondern als Dauermedikation zu den allg. KH-Leistungen.
    Sinnvollerweise wird es aber während der Dialyse verabreicht. Daher geben wir es auch mit, wenn der Patient zur Dialyse geht.

    Bin gespannt, ob es andere Foristen anders handhaben.

    Grüße
    AnMa

  • Hallo,
    genau so wie AnMa es schreibt sollte es gemacht werden. Die üblichen Medikament die ein Pat. mitbringt sind vom KH auch Zurverfügung zustellen. Dies macht sich bei den ND ggf. bemerkbar.
    Konkret: ist die Leistung von der Praxis erbracht entfällt der Aufwand. Hier muss man abwägen und mal kodieren und Groupen.
    Schönen Abend noch

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling