Versagen und Abstoßung eines Nierentransplantates

  • Hallo zusammen

    Aufnahmegrund: Transposition der V. basilica am li. UA auf die vordere Seite zur Verlängerung der Punktionsstrecke

    Unsere Kodierer haben T82.5 als HD kodiert.
    Pat. ist Z.n. Nierentransplantat, welches er, bzw. sein Körper, vor einiger Zeit abgestoßen hat. Im Labor wird ein GFR von 9 angegeben. Daraus ergibt sich natürlich die ND N18.5, die auch kodiert wurde. Zusätzlich wurde die T86.19 als ND kodiert, offiziell um den Fall besser abzubilden, inoffiziell weil es den Erlös triggert :)
    Laut MDK Gutachten ist die T86.19 zu streichen, da im aktuellen Aufenthalt kein Ressourcenverbrauch zu erkennen ist.

    Ist das so korrekt? Oder muss bei Abstoßung eines Nierentransplantates immer die T86.19 als ND kodiert werden?
    Das sagt die DKR: Erfolgt die Aufnahme aus einem anderen Grund als des Versagens oder der Abstoßungsreaktion nach Transplantation, so ist T86.– Versagen und Abstoßung von transplantierten Organen und Geweben nicht als Hauptdiagnose anzugeben.
    Ja ja, schon klar, aber vielleicht als ND?

    Beste Grüße

  • Anamnestische Diagnosen werden nicht kodiert. Wenn in den speziellen DKR nichts abweichendes steht, würde ich dem MDK Gutachten zustimmen. Etwas anderes wäre ja auch nicht aufwandsgerecht ( obwohl das natürlich nicht wirklich zählt).

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo decu,

    vielleicht stehe ich ja gerade auf dem Schlauch, aber warum T82.5?

    Eine Transposition ist doch keine Komplikation des Shunts.

    Hier wäre für mich die N18.5 die HD gewesen.

    Die T8619 als ND kann ich auch nicht nach vollziehen, da sie schreiben: "Z.n. Nierentransplantat, welches er, bzw. sein Körper, vor einiger Zeit abgestoßen hat".

    Daraus schließe ich, das dies nicht im aktuellen Aufenthalt war.

    Folglich bestand eine Terminale Niereninsuffizienz und keine Transplantatverschlechterung.

    VG
    luckystroke

  • Jetzt wo sie es sagen fehlt auch mir das Verständnis, warum die T82.5 kodiert wurde. Habe dem keine Beachtung geschenkt, weil der MDK lediglich die Nebendiagnosen in Frage gestellt hat.

    Ja, das Transplantat wurde vor einiger Zeit abgestoßen, also haben Sie recht: Nicht im aktuellen Aufenthalt. Die Kodierfachkraft hat halt die T86.19 als ND kodiert und mir war nicht klar, warum sie dies tat. Fragen kann ich sie nicht mehr, da sie hier nicht mehr arbeitet. Mir war nicht klar, ob man diesen Kode immer mit kodiert; es hätte ja sein können, dass die Kodiererin mehr wusste als ich. Ich habe mir aber schon gedacht, dass es falsch ist, wollte aber zur Sicherheit noch mal hier nachfragen.

  • Werte Foristen,

    ich greife den Thread noch einmal auf.

    Kassen tragen regelmäßig vor, dass die T86.1* nicht mit der Z94.0 kombiniert werden darf, da die Komplikationen bei Transplantaten im Hinweis zu Z94.0 ausgeschlossen sind. Streicht man die Z94.0, führt das regelmäßig dazu, dass die keine DRG mit Z.n. Organtransplantation mehr getroffen wird. Der Zustand nach NTX verändert sich ja auch nicht, v.a., wenn sich das Transplantat verschlechtert.

    Im konkreten Fall wurde der Patient mit zunächst nicht beeinträchtigter Nierenfunktion wegen Sepsis (A41 + Z94) aufgenommen. Im Verlauf verschlechterte sich das Transplantat, daher auch T86.1. Schließt die T86 dann automatisch und immer die Z94 aus?

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet,

    also in dem Kodierleitfaden Nephrologie finde ich darüber keinen Hinweis.

    Im Gegenteil, dort ist ein Bsp. wie folgt beschrieben.

    Pat. kommt zur Stationären Aufnahme bei Kreatininspiegelerhöhung. (ohne Beschwerden)

    HD. je nach Befund.

    ND: T86.10 / N18.5 / Z94.0 etc.

    Gruß

    luckystroke

  • Hallo Merguet,

    Mal wieder das altbekannte Problem, dass die Bedeutung eines Exklusivums nicht verstanden wird. Durch das Exklusivum wird ein Zustand / eine Erkrankung abgegrenzt, die nicht in dem Code enthalten ist oder nicht mit dem Code gemeint ist. Die Codes können -wenn die ND Kriterien erfüllt sind- beide kodiert werden. Siehe hierzu auch beim DIMDI allg. Kodierfragen ICD-10-GM Nr. GM-1008

    Freundliche Grüße

    Margherita

  • Guten Tag,

    bei Z94 steht als Exklusivum drin:

    Komplikationen bei transplantiertem Organ oder Gewebe. Das bedeutet, dass die Komplikation (also das Transplantatversagen) mit diesem Kode nicht gemeint ist.

    Und im Vorspann zu den Z-Kodes steht:

    Die Kategorien Z00-Z99 sind für Fälle vorgesehen, in denen Sachverhalte als "Diagnosen" oder "Probleme" angegeben sind, die nicht als Krankheit, Verletzung oder äußere Ursache unter den Kategorien A00-Y89 klassifizierbar sind.

    Nun ist das Transplantatversagen unter den Kategorien A00-Y89 klassifizierbar, so dass da wirklich wenig Platz für den Z-Kode bleibt. Wenn das Transplantatversagen erst im Verlauf nach anfänglich unauffälligem Verlauf auftritt, haben Sie sozusagen zwei Phasen des Z.n. Transplantation. Da könnte ein bisschen Platz sein, sofern die Doku das widerspiegelt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Danke soweit für die Einschätzungen.

    Das ist dann offenbar ein klassischer Fall "Mindererlös bei Mehrleistungen", da bei akuten Erkrankungen mit dem T86.1 oft nicht die DRG mit "bei Z.n. Organtransplantation" getroffen wird, bei Z94 aber durchaus.

    Seltsam

    merguet