Hallo zusammen
Aufnahmegrund: Transposition der V. basilica am li. UA auf die vordere Seite zur Verlängerung der Punktionsstrecke
Unsere Kodierer haben T82.5 als HD kodiert.
Pat. ist Z.n. Nierentransplantat, welches er, bzw. sein Körper, vor einiger Zeit abgestoßen hat. Im Labor wird ein GFR von 9 angegeben. Daraus ergibt sich natürlich die ND N18.5, die auch kodiert wurde. Zusätzlich wurde die T86.19 als ND kodiert, offiziell um den Fall besser abzubilden, inoffiziell weil es den Erlös triggert
Laut MDK Gutachten ist die T86.19 zu streichen, da im aktuellen Aufenthalt kein Ressourcenverbrauch zu erkennen ist.
Ist das so korrekt? Oder muss bei Abstoßung eines Nierentransplantates immer die T86.19 als ND kodiert werden?
Das sagt die DKR: Erfolgt die Aufnahme aus einem anderen Grund als des Versagens oder der Abstoßungsreaktion nach Transplantation, so ist T86.– Versagen und Abstoßung von transplantierten Organen und Geweben nicht als Hauptdiagnose anzugeben.
Ja ja, schon klar, aber vielleicht als ND?
Beste Grüße