Warum fiel die durchschn. Verweildauer schon vor den DRGs so stark?

  • Sie werden diese Frage nicht eindeutig beantwortet bekommen. Viele Faktoren spielen eine Rolle bei der Verkürzung der Verweildauer. Durch ein aufwändiges Modell könnten Sie die Faktoren identifizieren und quantifizieren können. Aber, wie gesagt, es ist aufwändig und es ist ein Modell. Je nachdem, was und wie Sie fragen, werden Sie unterschiedliche Antworten erhalten.
    Auf einer sehr aggregierten Ebene (durchschnittliche Verweildauer über alle stationären Aufenthalte in allen Allgemeinkrankenhäusern) haben Sie einen Augenscheinsbeweis erhalten, dass die Dynamik der Verweildauerreduktion zurück gegangen ist. Liegt das am DRG-System und dessen Vergütung oder liegt es schlicht und ergreifend daran, dass es eine Grenze für die Reduktion der Verweildauern gibt (im Extremfall 0 Tage)?

    Das macht Sinn. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • Hallo
    Ich habe keinen Forscher-Hintergrund.
    Daher nur ein kurzer Gedanke zu der Frage, warum der VD-Rückgang früher höher war als in den letzten Jahren. Ich denke, dass irgendwann ja auch mal eine Grenze erreicht ist. Und da vor allem bei den chirurgischen Patienten.
    Natürlich liegen manche Patienten heute auch noch ´zu lange`, aber vom Prinzip her denke ich, dass man ja wirklich merklich kaum mehr runter kommt. Eine Sectiopatientin, die früher zwei Wochen oder länger lag, geht heute nach 7 Tagen (+/-) und viel weniger geht ja eben auch nicht. So ein bisschen anheilen sollten die OP-Wunden ja schon.
    Vielleicht spielt das eben auch eine Rolle.
    LG

  • Ein weiterer Gedanke: Fallzusammenführungen nach FPV und neuerdings das fiktive wirtschaftliche Alternativverhalten führen in einigen Fällen zu längeren VWDs, so dass dadurch der Abfall auch gebremst wird gegenüber einer reinen Fallzählung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Ein weiterer Gedanke: Fallzusammenführungen nach FPV und neuerdings das fiktive wirtschaftliche Alternativverhalten führen in einigen Fällen zu längeren VWDs, so dass dadurch der Abfall auch gebremst wird gegenüber einer reinen Fallzählung.

    Mit den Fallzusammenführungen ist interessant - was meinen Sie mit dem "fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhalten"?

    • Offizieller Beitrag

    Siehe BSG-Urteil vom 10.03.2015, B 1 KR 3/15 R. Hier wird dargestellt, dass es Krankenhäusern verwehrt ist, vorzeitige („blutige“) Entlassungen im betriebswirtschaftlichen Eigeninteresse vorzunehmen, um z.B. durch ein planvolles, medizinisch überflüssiges Fallsplitting Zusatzeinnahmen zu erzielen. Die Krankenhäuser können nur die Vergütung beanspruchen, die bei fiktivem wirtschaftlichem Alternativverhalten angefallen wäre.

  • Genau das von Herrn Selter angesprochene Urteil meinte ich. Es führt in einigen Fällen auch dazu, dass anstelle von zwei kürzeren ein langer Aufenthalt ( mit ToB's) abgerechnet wird und somit in die Statistik eingeht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,

    da das Urteil aus 2015 ist, wird es noch wenig Auswirkungen auf die Statistik haben. Deutlicher dürfte sich die gegenüber altem Recht mit DRG-Einführung geänderte Fallzählung (Fallzusammenführung) sowie die gleichzeitig vorangetriebene ambulantisierung (Fälle mit vorher überwiegend kurzer VWD) ausgewirkt haben.

    Auch am Langliegerende mag es in den letzten Jahren zunehmende Fälle geben, angefangen von z.B. geriatrischer Komplexbehandlung bis zu Verbesserungen der Überlebensraten in der Intensivmedizin

    Gruß