Dialyse - Kostenübernahme nach Verlegung von einem Krankenhaus in ein anderes

  • Hallo zusammen
    ich habe eine Frage zur Kostenübernahme bei stationärem dialysepflichtigem Patienten - nach Verlegung.
    Ein Patient wurde in einer Klinik operiert, erhielt dort auch erstmals Dialysen. Nach dem Aufenthalt wurde er direkt in die Akutgeriatrie in ein anderes Krankenhaus verlegt. Dort musste er natürlich weiterhin Dialysen erhalten. Die Behandliung in diesem Krankenhaus (Ziel: Mobilisation nach Vorfußamputation / etwas verkürzt dargestellt) stand in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der erforderlichen Dialyse.
    Dialysen sind keine allgemeine Krankenhausleistung und somit nicht vom Krankenhaus abrechenbar, auch nicht kodierbar.
    Die Dialysen erfolgten in einer Praxis, die stellt jetzt dem Krankenhaus die Dialysen in Rechnung, mit der Begründung, da es sich um eine direkte Verlegung handele, können sie diese nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Meine Nachfrage nach nach der Begründung bleibt leider unbeantwortet.
    Kann mir jemand beantworten, ob die Aussage korrekt ist und die rechtliche Grundlagen dafür nennen?

    Vielen Dank
    Silvia

  • Hallo Silvia (und herzlich willkommen),

    Sie schreiben, dass die Dialyse erst im unmittelbaren Voraufenthalt begonnen wurde. Somit sehe ich schon einen Zusammenhang mit der jetzigen Behandlung (diabetischer Fuß? terminale Niereninsuffizienz aufgrund des Diabetes?).

    Im §2 (2) Satz 3 KHEntgG steht zur Dialyse "..wenn eine entsprechende Behandlung fortgeführt wird..", das bezieht sich m.E. auf eine bereits vor den Aufenthalten bestehende Dialyse. In Ihrem Fall wird die Dialyse aber erst während der stationären Behandlung (die nur aufgrund fehlender Fachabteilung in zwei unterschiedlichen Häusern durchgeführt wird) begonnen.

    Sie müssen Ihren Aufenthalt auch als einen Fall (Verlegung) mit dem Vorbehandler betrachten (Hauptdiagnose, ggf. Verlegungsabschläge).

    Daher dürfen Sie auch die OPS für Dialyse kodieren und das ZE0101 abrechnen :)

    Gruß
    zakspeed

  • Hallo Zakspeed,

    vielen Dank für Ihre nette Antwort.
    Naja, die Vorfußamputation sah ich eher im Zusammenhang mit dem jahrelangen Nikotinabusus, der US-Amputataion vor 5 Jahren...
    Ihrer Argumentattion könnte ich dennoch folgen (vor den Aufenthalten bestehende Dialyse.

    Schade für uns.

    Vielen Dank und Grüße
    Silvia

  • och, das ist doch nicht schade...

    Sie können ja das Zusatzentgelt gegenüber dem Kostenträger abrechnen, damit lässt sich dann ja der ambulante Arzt bezahlen (es sei denn, er rechnet nach der GOÄ den 3,5fachen Satz Ihnen gegenüber ab, das war's dann aber mit der Vertrags-Partnerschaft).

    Nur, die Transportkosten gehen dann auch zu Ihren Lasten.

    Gruß
    zakspeed