Fallzusammenführung trotz Tagekürzung nach MDK

  • Guten Morgen,

    folgender Fall:

    Der MDK kürzt bei einem Fall 5 Tage. Dieser Fall wurde während er in der Prüfung war zur Fallzusammenführung und führender Fall.
    Durch die Kürzung der 5 Tage würden jetzt theoretisch mehr als 21 Tage zwischen beiden Fällen liegen, und somit habe ich beide Fälle einzeln abgerechnet. :thumbup:
    Die Kasse argumentiert aber mit dem tatsächlichen Entlassdatum, und das sich daran ja nix ändere, und somit die Fälle zusammenzuführen seien. :evil:

    Gibt es Erfahrungen/ Meinungen ? ?(

    Grüße aus der Eifel :)