T84.8 oder T81.3 oder ...

  • Liebe Mitdenker,

    ein Patient mit frisch implantierter Knieendoprothese wird aus der Reha zurück geschickt mit blutig seröser Sekretion und Dehiszenz der OP-Wunde. Es wird eine Revisions-OP durchgeführt. Debridement im Wundbereich. Die Kapsel zeigt sich ohne Defekt, auf Druck entleert sich jedoch blutig-seröse Gelenkflüssigkeit. Daher Entschluss zur Eröffnung der Kapselnähte, Probenentnahme, Entfernung der Pseudosynovialis und des entzündlichen Granulationsgewebes, digitale Entfernung von teilweise organisierten Blutkoageln, Jet-Lavage, Herausluxieren des Inlays und Abgabe zur Sonikation, Säuberung dieses Bereichs, Einbringen eines neuen Inlays, Jet-Lavage und Verschluss sowohl der Kapsel als auch von Subcutis und Haut.
    Als Prozeduren sind sowohl das Wunddebridement als auch der Inlay-Wechsel kodiert. Wenn ich nur die Wunddehiszenz T81.3 oder die Blutung T81.0 zur Hauptdiagnose nehme, dann wird der Inlaywechsel überhaupt nicht in der DRG berücksichtigt, und es kommt X06B mit einer Verweildauer von nur 6 Tagen zustande, also viel zu kurz für einen solchen Eingriff. T84.0 ist aber für mein Verständnis nicht zutreffend, denn es ist nirgends von einer mechanischen Komplikation durch das Inlay die Rede. Könnte man aber vielleicht T84.8 nehmen? Dazu gehört laut Kleingedrucktem auch die Blutung durch die Endoprothese. Ich stolpere aber immer über das "durch Endoprothese" - muss ich das irgendwie beweisen können? Und wie kann man z.B. T84.8 gegen T81.0 abgrenzen?

    Danke für alle fachmännischen oder fachfraulichen Erklärungen,

    E. Kosche

  • Hallo Frau Kosche,

    für mich hier ganz klar die T84.8 wg. des Inkl. Damit spezifischer als T81.0.
    Außerdem frisch implantiert, da hatte ich bisher nie ein Problem mit der Kodierung.

    Gruß
    fimuc

  • Hallo,
    nur mal so noch in die Diskusion geworfen. Wie wäre es mit M25.06Hämarthros: Unterschenkel [Fibula, Tibia, Kniegelenk] + Y84.9. Wäre das nicht genauer und der Sachverhalt Blut im Gelenk andernorts näher klassifiziert?

    MfG findus

    MfG findus

    Einmal editiert, zuletzt von Findus (15. März 2017 um 20:58)

  • Hallo fimuc,

    was aber macht sie so sicher, dass das Hämatom durch die Endoprothese (T84.8) entstanden ist und nicht "nur noch" von der OP-"übrig ist? Und ob es sich um ein künstliches Gelenk oder ein natürliches handelt spielt m.M. nach keine Rolle. Hämarthros bleibt Hämarthros.

    MfG findus

    MfG findus

  • Danke für alle Antworten.
    Es ist in diesem Fall sowieso egal, wie die Entscheidung ausfällt, da eine Fallverknüpfung wegen Komplikation erfolgen muss und da die neue Prozedur die neue DRG triggert, unabhängig von der Diagnose.
    Ansonsten bleibt für mich genau die gleiche Frage, die Findus zum Schluss gestellt hat.

    Freundliche Grüße
    E. Kosche