An die geschätzten GynäkologInnen!
Patientin kommt mit N95.0 -Postmenoblutung - es wird 1-672 Diag. Hysteroskopie gemacht, Patientin geht nach Hause. Ergibt den N09Z. Befund ist bösartig, Pat. kommt nach 2 Tagen wieder, also innerhalb der GVD, HD ist C54.9 bösartige Neubildung corpus uteri und es wird eine Hysterektomie- Uterusexstirpation 5-683.20 gemacht. Ergibt den N03B, der natürlich besser bewertet istals N09Z
Bin ich richtig wenn ich sage:
das ist en Fall, der mit N03B abgerechnet wird?
Danke im voraus
Klaus Harder