N09Z oder N03B??

  • An die geschätzten GynäkologInnen!

    Patientin kommt mit N95.0 -Postmenoblutung - es wird 1-672 Diag. Hysteroskopie gemacht, Patientin geht nach Hause. Ergibt den N09Z. Befund ist bösartig, Pat. kommt nach 2 Tagen wieder, also innerhalb der GVD, HD ist C54.9 bösartige Neubildung corpus uteri und es wird eine Hysterektomie- Uterusexstirpation 5-683.20 gemacht. Ergibt den N03B, der natürlich besser bewertet istals N09Z
    Bin ich richtig wenn ich sage:
    das ist en Fall, der mit N03B abgerechnet wird?
    Danke im voraus

    Klaus Harder

  • Hallo Herr Harder,
    ich bin keine Gynäkologin, meine Kodier- und DRG-Wiege stand aber in einer Uni-Frauenklinik und ich bin der Meinung > Sie sind richtig!

    Grüße aus Nürtingen
    Daniela Bahlo-Rolle:roll: :roll: :roll:

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Hallo,

    entweder 2 getrennte Fälle, der erste mit N09Z, der zweite dann mit N03B (der 2. Aufenhalt ist ja nicht wegen einer Komplikation <und davon ist in Verbindung mit der GVD die Rede, von nix anderem> des ersten, aber über diese Finesse streiten sich alle, liegt an Unschärfen in dem mit heißer Nadel gestrickten System, in dem viele Dinge völlig schwammig offengelassen wurden, was offensichtlich daran liegt, dass die 8) Schöpfer keinerlei Ahnung von tatsächlichen klinischen Abläufen zu haben scheinen), oder wenn das nicht geht, natürlich logischerweise N03B (dh. wenn beide Aufenthalte zu einem einzigen zusammengefasst werden).

    MfG

    M.Rost

    M.Rost

  • Hallo aus Duisburg,

    ich kann nur dringend davon abraten, zwei Fälle draus zu machen. Optionshäuser haben derzeit schon genug zu tun, mit den Kassen zu streiten, ob es sich um eine Komplikation innerhalb der GVD handelt oder nicht. Wenn man die Chance hat, einen Fall zu stricken: just do it.
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Zitat


    Original von A. Sander:
    ...ob es sich um eine Komplikation innerhalb der GVD handelt oder nicht...

    Hallo,

    ich meine wir sollten kämpfen. Gerade in einem solchen Fall sieht es ja so aus, dass die Histologie wahrscheinlich erst nach der Entlassung der Pat. eintraf und sich dann erst die Notwendigkeit einer HE ergab. Daher ist ja auch das Uterus-Ca nicht Entlass-Diagnose, sondern die Postmenopausenblutung.
    Ein dann erforderlicher Eingriff ist keine Komplikation, etwas anderes wäre es, wenn es bei der Abrasio zu einer Uterusverletzung gekommen wäre, die dann operiert werden müsste.

    Wenn Komplikation da steht, dann ist wohl auch Komplikation gemeint. Sonst könnte ja jeder nach Belieben Wörter umdefinieren, z.B: einfach im Kaufhaus was mitnehmen ohne zu bezahlen ist dasselbe wie kaufen ;D . (Letztendlich ist es ja das, was die Kassen immer wieder versuchen: Leistungen versprechen, Leistungen erbringen lassen, Bezahlung der Leistung verweigern.:smile: Kenne ich vor allem auch von den ambulanten Pflegediensten.

    Trotzdem:
    Schönes Wochenende

    M.Rost

    M.Rost

  • Hallo,

    Zitat


    Original von rostm:
    Gerade in einem solchen Fall sieht es ja so aus, dass die Histologie wahrscheinlich erst nach der Entlassung der Pat. eintraf und sich dann erst ....

    Nach wieviel Tagen darf denn ein eintreffender Befund noch zu den DRG-Abrechnungs-Daten hinzugeschrieben werden (MiBi, Histo, Labor etc.)?

    Manchmal kommt da ja noch was CC-relevantes raus, manchmal geht einem die Verdachtsdiagnose aber auch flöten und man hat dann eine schlechte DRG... ?(

    Gruß :x

    Björn

  • KR 008b: "Verdachtsdiagnosen... sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt oder sicher ausgeschlossen sind. ... Wenn Untersuchungen vorgenommen, aber keine Behandlung in bezug auf die VD eingeleitet wurde, ist das Symptom zu kodieren."

    Ich denke, das paßt ungefähr auf die Frage, statt Symptom wird dann natürlich die Neubildung unbekannten Verhaltens genommen. Entscheidender Zeitpunkt wäre danach die Entlassung.

    In der Praxis wird man darum wahrscheinlich streiten müssen, besonders, wenn z.B. der endgültige Brief nach Eintreffen der Histo geschrieben wurde.

    --
    Jan Haberkorn
    Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

  • Zitat


    Original von rostm:
    ...ich meine wir sollten kämpfen...(Letztendlich ist es ja das, was die Kassen immer wieder versuchen: Leistungen versprechen, Leistungen erbringen lassen, Bezahlung der Leistung verweigern...


    Hallo zusammen,

    kann Herrn Rost nur zustimmen. Die Krankenkassen stellen sich aus ihrer finanziellen Problematik heraus gegen geltendes Recht und willfährige Krankenhäuser lassen sich dies (anscheinend immer noch) gefallen. Wie weit dürfen denn unsere "Partner" da noch gehen?
    Jeder durch solche dubiosen Aktionen "verlorene" Fall ist für das Krankenhaus ein weiterer Schritt zum Mindererlösproblem in 2003.

    Dann noch zum Punkt "Berücksichtigung von Befunden" von Herrn Mehlhorn: Sie erhalten hier, wenn Sie 3 verschiedene Personen fragen, 4 unterschiedliche Antworten, denn die Frage ist noch ungeklärt. Sie wäre etwas für die DKR 2004.

    Mit freundlichem Gruß

    Thomas Woschnik

  • Zitat


    Original von Hab-StElisabeth:
    KR 008b: "Verdachtsdiagnosen... sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt oder sicher ausgeschlossen sind. ... Wenn Untersuchungen vorgenommen, aber keine Behandlung in bezug auf die VD eingeleitet wurde, ist das Symptom zu kodieren."

    Hallo,

    also ich denke: Am Ende ist nicht Nach dem Ende. Also nur das kodieren was am Ende tatsächlich bekannt ist. Natürlich würde ich bei einem makroskopisch eindeutigen Karzinombefund dann das Karzinom codieren, auch wenn die Histo noch nicht da ist.
    Einen Hinweis könnte auch die Fortsetzung der KR 008b ergeben, die sich auf Verlegungen bezieht. Hier ist ganz klar festgelegt: "..dürfen zur Kodierung nur die zum Zeitpunkt der Verlegung erhältlichen Informationen verwendet werden". Ich denke dass man sich auch bei den Entlassungen analog dazu verhalten kann, wenn sonst nichts anderes eindeutig festgelegt ist.

    Schöne Woche noch (immerhin ist die Eintracht wieder aufgestiegen! :drink: )

    MR

    M.Rost

  • Hallo und guten Morgen,
    noch ein Vorschlag, der sich auf keine DKR bezieht, aber etwas am "Mensch" orientiert:
    Pat aufnehmen, bei der OP-Aufklärung auf die evtl. maligne Erkrankung hinweisen und die Einverständnis holen zur erweiterten OP nach Schnellschnittbefund >
    eine DRG, ein Aufenthalt, für die Pat ist es nur eine Narkose und keine quälenden Tage bis zur OP mit dieser Diagnose zu Hause, kein "Gezerve" mit Kasse und MDK über Wiederaufnahme, Komplikation, Liegedauer o Ä..
    Es gibt noch mehrere "kein ...." die man da Anführen könnte.
    Man(n) könnte so vieles einfacher, transparenter, stressfreier, ....
    machen , wenn nicht .....!:defman: :ops: :icd: :banane: :banane: :bombe:

    Grüße aus dem Land der Häuslesbauer, Absteiger(SSV R.) und Viezemeister und Direktqualifizierer (VfB S.)
    jeweils Luftlinie ca. 30 km von meinen Standort entfernt.

    Daniela Bahlo-Rolle

    PS: will damit sagen wie eng Sieg, Niederlage und Frust beieinanderliegen!

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne: