Hallo liebes Forum,
in unserer Klinik kam kürzlich die Frage auf, ob bestimmte Therapiedauern vom MDK angefochten werden (z.B. Gruppenpsychotherapiedauern im vollstationären Bereich über 75min und länger). Hinsichtlich Gruppentherapien (z.B. künstlerisch: Offenes Atelier o.ä.) im Allgemeinen wäre eine Rechtfertigung dessen vermutlich eher unproblematisch.
Hat diesbezüglich Jemand schon Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank schon Mal im Voraus und beste Grüße