EBUS und transbronchiale Biopsie

  • Hallo liebes Forum,

    wir haben nun Probleme bei stationärer Durchführung der bronchoskopischen Endosonographie mit transbronchialer Biopsie. Der MDK ist der Meinung dies sei ambulant möglich.
    Im AOP Katalog sind die OPS 3-05f, 1-425, 1-426 und 1-430 nicht aufgeführt.
    Nun meine Frage an die DRG und EBM Spezialisten: Wie werden diese Eingriffe bei Euch abgerechnet? Über §116b, Ermächtigungsambulanz oder ist das zwischenzeitlich ein Eingriff der von jedem Wald- und Wiesenpneumologen in der Praxis durchgeführt wird?
    Mir scheint, ich sitze bereits zu lange im Büro und bin nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit. ?(

    Bitte helft mir auf die Sprünge.

    Gruß Elsa

  • Hallo Elsa,

    soweit ich das überblicke, gibt es hier in der weiten Umgebung keinen ambulanten Anbieter. Und der MDK hat sich offensichtlich entschlossen, eine stationäre Nacht zu akzeptieren.

    Gruß

    W.

  • Vielen Dank für die ersten Antworten.

    Mein Problem ist, dass die große grüne Kasse sagt, sie zahlen die Untersuchung und Diagnostik grundsätzlich nicht stationär. Wir sind ein Grund- und Regelversorger - es gäbe Uniklinika, die das ambulant anbieten würden.

    Es sind sicher Vertreter der "Großen" im Forum. Können Sie mir dazu etwas rückmelden?

    Gruß Elsa

  • Moin,

    wenn sie in der Nachbarschaft ein Uniklinkikum haben, dass das leistet, haben sie nach meiner Meinung schlechte Karten. Also erstens haben sie dieses in der Nachbarschaft? Zweitens kann die Kasse natürlich viel behaupten. Soll sie doch Ross und Reiter nennen. Dann mal in der Klinik anrufen ob sie wirklich so abrechnet.

    Gruß Attila

  • Hallo,
    gabs vor einigen Jahren noch gar nicht und jetzt ambulant?!
    endosonographie mit transbronchialer biopsie...also schicken sie der Kasse mal die Aufklärungsdokumente der Patienten...ich würde das nicht ambulant machen! machen wir hier auch nicht. irgendwann reichts. Was ist hier mit Sorgfaltspflicht im Rahmen der Behandlung?!

    grummel und gruß
    rokka

  • Guten Tag,

    auch ich halte das für gewagt. Ich kann mit auch nicht vorstellen, dass das einer ambulant macht. Lassen Sie sich doch einmal die Adressen geben: Ein Anruf genügt da meistens.
    Nicht im Katalog AOP, nicht unerheblicher Eingriff, keine ambulante Versorgung.... muss nicht die Kasse auch konkrete Alternativen anbieten?
    gruß

    merguet

  • Hallo Herr Merguet,

    (das Unvorstellbare passiert immer wieder - so sad!) :D

    die kleine Internet-Recherce mit den Suchbegriffen "EBUS" und "ambulant" bringt für Deutschland mehr als einen Treffer, u.a. in Köln Kalk, also nur 80km stromaufwärts von Ihnen. Das eigentliche Problem ist ja nicht, daß das wg. einer generellen Gefährdung medizinisch zu risikoreich wäre. So ist das nicht. Aber die Gerätschaften, die für diese Intervention notwendig sind, sind mit nur mittlerem ambulanten Durchsatz offenbar bisher nicht refinanzierbar gewesen. Und deshalb gibt es kaum eine Praxis, die diese Prozedur anbietet. Daraus hatte sich der Status quo mit 1 Nacht entwickelt...
    Wenn mehr Anbieter mit ambulanten Angeboten auf den Markt kommen, wird dieser Status natürlich zu überdenken sein. Die hier im Thread eingangs erwähnte Auskunft der Kasse dürfte ein erstes Anzeichen für diesen Prozess sein.
    Man wird sich darauf einstellen müssen...


    Gruß

    W.

  • Hallo Willis,

    Endosonografien sind im EBM nicht enthalten (auch nicht in der GOÄ, aber dort gibt ja Analogziffern), sondern nur inadäquat mit den "normalen" Sono-Ziffern abrechenbar. Und solange das so ist, wird das keine Praxis bei GKV-Pat. einigermaßen refinanzieren können - sondern höchstens quersubventionieren. Und solange wird es auch kein reales ambulantes Angebot geben.

    Gruß,
    fimuc

  • Hallo Elsa,

    bei uns in Nordhessen gibt es keine Probleme mit der stationären Abrechnung (allerdings auch kurzstationär), wenn biopsiert wird.
    Reine Endosonographien, vor allem gastroenterologische, werden aber zunehmend problematisch. Es gibt ein älteres BSG-Urteil, in dem in der Begründung steht, dass Leistungen stationär durchgeführt werden können, wenn sie ambulant nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand zur Verfügung stehen. Das hat mir in Einzelfällen schon mal geholfen (BSG 3. Senat vom 10.04.2008, B 3 KR 20/07 R, nachzulesen in Rd. 28, letzter Satz).

    Gruß,
    S. Brand