Dissens in der PrüfVV 2017

  • Hallo Herr Berbuir,

    Das Urteil des SG Kassel behandelt aber einen Fall aus 2014, ist daher m.E. Nicht ganz so zutreffend wie dasjenige aus Köln. Der Tenor geht aber sicher in die Richtung umfassende Sachaufklärung

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Morgen,

    hat jemand schon Erfahrungen damit, das bei einem Dissens die zuständige Krankenkasse aus formellen Gründen ablehnt.

    Wir hatten unmittelbar nach einer MDK - Begehung schriftlich das Nachverfahren beantragt. Nach nunmehr vier Wochen lehnt die KK dieses in der von uns vorgenommenen Form ebenso schriftlich ab. Hierbei werden keine inhaltlichen Gründe benannt, sonder dahingehend argumentiert, dass wir das Nachverfahren nicht per INKA NVI01 Vorschlag eines Nachverfahrens, begündete Stellungnahme (INKA) übermittelt haben. Sicherlich regelt § 11 PrüfVV die (angestrebte) elekronische Übermittlung. § 9 PrüfVv formuliert keine formellen Voraussetzungen für die Datenübermittlung.

    Hat jemand gleiche Erfahrungen?

    Wir bewerten Sie die Rechtslage?

    Da ja das Nachverfahren auf lediglich freier Basis erfolgt, ist die Regelung leider wenig belastbar.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo Herr Wegmann,

    da das Nachverfahren - wie Sie schon korrekt ausführen - rein freiwillig ist, sind Diskussionen über dessen formale Regeln letztlich müßig. Sie müssten dann entscheiden, ob die Kasse genug Fälle produziert, so dass sich hier eine Umstellung Ihres Vorgehens lohnt - vorausgesetzt, die Kasse spielt bei Einhaltung des INKA-Weges mit und hat dies nicht nur als billige Ausrede zur Umgehung des Nachverfahrens verwendet...

    MfG, RA Berbuir

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    da dieser Beitrag inhaltlich mein Problem "streift" stelle ich hier meine Frage: Das Nachverfahren ist bekannter Weise ein freiwilliges Verfahren, das bisher streckenweise sich gut etabliert hat. Allerdings haben wir jetzt erstmalig die Aussage eines großen "Player´s" präsentiert bekommen, dass dieser auf unsere INKA-Nachrichten nur im Positivfall (Annahme und Einleitung Nachverfahren) antwortet und daher bei fehlender Rückmeldung dies als Negativauswahl seinerseits zu bewerten sei. Haben andere Krankenhäuser auch so eine derartige Aussage präsentiert bekommen und wie gehen Sie dann in diesem Falle damit um? Eigentlich hätte ich mir es genau andersrum gewünscht => keine Nachricht=Akzeptanz, Nachricht=Einwände der KK

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

  • Hallo stei-di,

    wir haben eine solche Aussage bisher nicht bekommen.

    Was spricht dagegen, dem Gegenüber einen - angemessenen - Zeitraum mitzuteilen, binnen dessen man eine Antwort erwartet und bei dessen Überschreitung man davon ausgeht, dass das Nachverfahren nicht akzeptiert wurde. Danach besteht die Möglichkeit zur sozialgerichtlichen Klärung.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Medman2,

    bis auf die aufzuwendende zusätzliche Zeit ist dies natürlich ein gangbarer Weg, für unser Zeit-Management bedeutet dies aber wieder eine zusätzliche Überwachung der betreffenden Fälle (endlich mal eine Frist überwachen ;)). Die Aussage der Kostenträger, weshalb (bzw. auf welcher Grundlage) ein Nachverfahren nicht möglich sein wird, war bisher für unseren Rechtsanwalt ein Puzzle-Teil in der Bewertung des Klagerisikos und der daraus resultierenden Empfehlung für das weitere Vorgehen. Keine Rückmeldung zu erhalten und daraus dann im Umkehrschluss ein "Nein" draus zu machen finde ich persönlich für keinen eleganten Stil.

    was soll´s ......

    MfG stei-di

  • Hallo stei-di,

    keine Rücmeldung ist zweifelsfrei stillos.

    Aus der Begründung für die Rückweisung (zumeist Formschreiben) habe ich bisher noch keine Rückschlüsse auf die Erfolgsaussicht ziehen können. Das Nachhalten evtl. ausbleibender Antworten ist lästig, es geht halt kein Weg daran vorbei.

    Freuen wir uns über die Sicherung unserer Arbeitsplätze, die auch in diesem Bereich ohne eigentlichen Wert sind.

    Viele Grüße

    Medman2