Guten Morgen zusammen,
wir wurden vom MDK darüber informiert, dass die Gutachter angewiesen wurden, bei Dissens-Fällen in der Vor-Ort-Prüfung die Patientenunterlagen gleich in Kopie mitzunehmen für ein evtl. Widerspruchsgutachten.
Dieses Vorgehen entbehrt doch jeglicher rechtlichen Grundlage, da zu diesem Zeitpunkt ja noch ja nicht feststeht, ob ein Widerspruchsgutachten von der Kasse in Auftrag gegeben wird.
Kennt da jemand hier im Forum und wie wird in anderen Häusern damit umgegangen?
Schöne Grüße
Dr. Angela Klapos