Appendektomie in Schwangerschaft

  • Meine Frage an das INEK:
    Wenn eine Schwangere, 18.SSW, mit akuter Appendizitis und generalisierter Peritonitis, ins Krankenhaus kommt und eine Appendektomie erfolgt mit anschließendem Aufenthalt im Fachbereich Gynäkologie, so geht man doch eigentlich davon aus, dass die Schwangerschaft durch die Appendizitis kompliziert wurde und somit die Hauptdiagnose die O99.6 mit O09.2 werden muss, die K35.2 mit angehängten Keimen wird Nebendiagnose. Unter dieser Konstellation kommt man in die DRG O05B, überschreitet bei 12 Tagen Liegedauer die obere Grenzverweildauer um 2 Tage und erhält 3422€.
    Würde die Frau nicht schwanger sein, dann wäre K35.2 mit Keimen die Hauptdiagnose und man käme in die G07C, würde die oGVD nicht überschreiten und landet bei 4779€.
    Wo ist da bitte die Vergütung der Komplizierung der Schwangerschaft? Es erfolgen ja doch eine Menge Untersuchungen, die sonst nicht erfolgen würden, aber man wird bestraft dafür.
    Könnte man das mal ändern?

    Freundliche Grüße
    E. Kosche

  • Hallo Frau Kosche,
    wenn es keinerlei Probleme mit der Schwangerschaft durch die Appendizitis gab, sehe ich keinen Grund, warum die K35.2 nicht HD sein darf und Z34 mit der SS-Woche ND.
    Das man die Frau genauer bezüglich der SS beobachtet hat, heißt ja nicht gleich, dass die SS verkompliziert war.

    Gruß
    Tuschke

  • Danke, Frau Tuschke,
    damit haben Sie selbstverständlich Recht. Mir ging es aber um die grundsätzliche Ungerechtigkeit, wenn wirklich Komplikationen eintreten sind.

    Gruß
    Kosche

  • Hallo,
    @ Tuschke: der MDK hat aber schon ein Problem damit und sieht immer die SS verkompliziert...Beweise mal das Gegenteil!

    und danke für dieses Beispiel! Wir haben nämlich auch ein mehrere Tausend-Euro-Problem mit diesen O-Nummern. Und auch wir sind der Meinung es kann ja nicht sein das eine Erkrankung(Lymphom) während der SS "billiger" sein soll aber der MDK begharrt darauf: O-Nummer!
    Diese Kalkulation ist so unlogisch (oder die mal wieder für beide Seiten auslegbare DKR dazu!!!)

    Ideen pro KH?


    Gruß Rokka

  • Hallo zusammen!

    Ich stimme Ihnen zu, dass die niedrigere Vergütung für eine schwangere Appendix-Patientin im Vergleich zu einer nicht-Schwangeren ungerecht und " unmedizinisch " ist.
    Allein diese Tatsache der empfundenen Ungerechtigkeit ist aber schon der untrügliche Beweis, dass natürlich hier nach DKR 1510 kein Weg an der O99.6 als HD vorbei führt. Die Schwangerschaft wird durch die Krankheit kompliziert, sogar gefährdet ( z.B. Narkose) und die Laparoskopie kann bei schwangerem Uterus schwierig bis technisch unmöglich werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,
    und das InEK wird Ihnen sagen, dass kalkulatorisch diese Fälle günstiger sind als die anderen Fälle von Patienten mit Appendizitis. Außer der Schwangerschaft sind diese Patientinnen doch sonst meist gesund. Was sagt denn die Fachgesellschaft dazu? Die ist ja bei der Gynäkologie sonst sehr rührig.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    aber warum sollten die günstiger sein? wegen öfterer konservativer Behandlung? dann wäre es doch ein einfaches OPS-getriggerte RG-Steigerung einzurichten (oder wenigstens in die gleiche DRG wie ohne SS...)
    Aber nochmal bei SS eigenmtlich Mehraufwand da meist 2 Abteilungen beteiligt sind, daher wäre es gerechter es primär erstmal teurer zu machen und dann kommt der MDK...(aber diesmal natürlich anders herum)

    MfG
    Rokka

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage an das INEK:

    Wo ist da bitte die Vergütung der Komplizierung der Schwangerschaft? Es erfolgen ja doch eine Menge Untersuchungen, die sonst nicht erfolgen würden, aber man wird bestraft dafür.
    Könnte man das mal ändern?

    Freundliche Grüße
    E. Kosche

    Hallo,


    Sie werden die Antwort hier nicht bekommen. Das ist das Ergebnis der InEK-Kalkulation, welches Sie nirgends inhaltlich nachvollziehen können.Das DRG-System basiert bekanntermaßen nicht auf einer Einschätzung von "gerecht" und "nicht gerecht", sondern auf den Daten der Kalkulationshäuser und deren Berechnung durch das InEK. Sie können aber einfach einen Änderungsantrag beim InEK bis zum 31.3. stellen, dann ändert sich vielleicht was für die Zukunft für sie und andere. Die Fachgesellschaft brauchen Sie nicht dafür.

    http://www.g-drg.de/G-DRG-Vorschlagsverfahren2

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • aus Vorschlagsverfahren:
    1.
    Generell sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass MDC-übergreifende Änderungsvorschläge (z. B. Kodeverschiebungen) einen weit reichenden Umbau darstellen. Demzufolge werden derartige komplexe Umbauten, von denen verschiedene Fachgesellschaften betroffen sind, in der Regel nur dann durchgeführt, wenn vorab eine Abstimmung zwischen den betroffenen Fachgesellschaften stattgefunden hat. Deshalb sollten MDC-übergreifende Vorschläge wegen der großen Tragweite und Besonderheit des Themas vorher mit den betroffenen Fachgesellschaften abgestimmt sein.

    na toll, wer soll denn nun was vorschlagen...