DRG-Browser div. durch Bezugswert ergibt nicht BWR

  • Liebe Mitstreiter,

    wenn den DRG-Browser 2017 nehme und dort die F51B eingebe, dann erscheint im Tabellenreiter "Kosten" ganz rechts unten der Wert 14.062,10. Wenn ich dieses durch den Bezugswert dividiere, dann müsste ich doch exakt den BWR-Wert erhalten, der in der F51B bei einer Hauptabteilung im Katalog steht. Das passt aber nicht.
    Katalogwert: 4,651
    Errechneter Wert aus dem Browser: 4,79

    Kann mir jemand die Differenz erklären. Ich dachte erst, es hängt mit der Sachkostenkorrektur zusammen, aber im 2016er Katalog/Browser gibt es ähnliche Differenzen und da war die Sachkostenkorrektur ja noch kein Thema.

    Danke für die Hilfe und beste Grüße
    Ron

  • Hallo Ron,
    ich bin nun nicht so versiert darin, aber ich kann mir vorstellen, dass man das nicht so vergleichen kann.
    Im Browser von 2017 sind ja die echten Kosten-Daten der Kalkulationshäuser von 2015.
    Und die RG sind ja Kalkulationen, die jeweils vorab für das kommende Jahr ermittelt wurden. Ich will jetzt nicht sagen `geschätzt´, aber es sind ja keine Echtkosten, da man nicht wirklich weiß, wie es sich in dem Jahr entwickelt (Bsp. Stent wird günstiger im Einkauf, Tarifrunde geht super für die Pflegekräfte aus).
    Bin gespannt, was die Profis hier dazu sagen.
    Sonnige Grüße

  • Hallo Frau Tuschke,

    sorry, aber zumindest ich sage, dass Ihre Aussage nicht stimmt und bis zum Jahr 2016 sich die Relativgewichte aus den Kostendaten der Kalkulation geteilt durch die Bezugsgröße ergaben. Denn genau das ist die Definition der Bezugsgröße (siehe entsprechenden Abschnitt in den InEK-Abschlussberichten). Ich hatte noch keine Gelegenheit nachzuprüfen, warum Ron für 2016 nicht auf das erwartete Ergebnis kommt.

    Für 2017 stimmt dies allerdings in der Tat nicht mehr, da nach Ermittlung der Kosten ja noch weitere iterative "Manipulationen" an den Relativgewichten vorgenommen wurden (Sachkostenkorrektur, gezielte Abwertungen) wodurch sich die Relativgewichte verschoben und die Bezugsgröße änderte. Zudem werden die Sachkosten eben nicht mehr durch die Bezugsgröße, sondern durch den vorläufigen (errechneten) Bundesbasisfallwert geteilt..

    Die fallenden Sachkosten verbleiben auch weiterhin als positiver Effekt beim Krankenhaus (es sei denn, dass InEK macht wegen zu erwartenden Kosteneinbrüchen (z.B. Patentablauf) aus einem bewerteten ein unbewertetes Zusatzentgelt; die neue Sachkostenkorrektur betrifft nicht fallende Kosten sondern nur die bisherige Überbewertung der in den Relativgewichten abgebildeten Sachkosten durch den steigenden Basisfallwert). Tarifsteigerungen werden allenfalls in den Basisfallwerten berücksichtigt.

    Gruß

  • Also im 2016er Katalog finde ich keine Schwankungen in der Größenordnung. Wenn ich in den Browser Kopfdaten den Kostenmittelwert durch die Bewertungsrelationen der DRG Teile (KOST_MW/Bewertungsrelation).
    Ergibt sich eine Spannbreite von:

    IK_DRG IK_KOST_MW IK_Bewertungsrelation IK_KOST_MW/IK_Bewertungsrelation
    K63D 403,17 0,141 2.859,36
    J68A 697,77 0,243 2.871,48


    Bei einer Bezugsgröße von 2.865,71

    Insofern sind die Differenzen aus meiner Sicht hier zu vernachlässigen und ggf. in Rundungsdifferenzen zu suchen, oder?

    Was 2017 angeht so hat GW hier ja schon die Begründung geliefert.

    VG,

    Matt

  • Guten Morgen zusammen,

    es liegt tatsächlich an der Sachkostenkorrektur.
    Wenn man mit den 2017er Kalkulationsergebnissen die "übliche" Rückrechnung anstellen will mit dem Ziel, die Refinanzierung zu überprüfen, muss man zuvor die "Manipulationen" an den im DRG-Report-Browser ausgewiesenen Kostendaten nachvollziehen. Wenn man das richtig macht, ergibt sich auch wieder eine Streubreite der Bezugsgrößen (sachkostenkorrigierte Gesamtkosten durch Katalogbewertungsrelation), die den üblichen Verhältnissen bis Katalog 2016 entspricht.

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Liebe Forumskolleginnen und -kollegen,

    ich greife diesen Thread nochmals auf, da wir festgestellt haben, dass man auch für den Katalog 2018 mit der vom InEK im Abschlussbericht dargelegten Berechnungsmethode zur Sachkostenkorrektur in manchen Fällen nicht auf das ausgewiesene Katalog-Relativgewicht kommt. Als Beispiel sei die DRG T60E aufgeführt:

    • Die durchschnittlichen Sachkosten betragen laut Report-Browser 277,24 €. Geteilt durch die Größe "Berech60" (=3212,19 €) ergibt sich ein Sachkosten-RG in Höhe von 0,086.
    • Die Personal- und Infrastrukturkosten betragen zusammen 2917,78 €. Geteilt durch den Korrekturwert (=2932,96 €) ergibt ein anteiliges RG von 0,995.
    • Beide Teilgewichte addieren zusammen auf ein Gesamt-RG von 1,081, was deutlich von der Katalog-Bewertungsrelation 1,072 abweicht

    Eine denkbare Erklärung wäre, dass die durchschnittlichen Fallkosten pro Kostenmodul, die im Report-Browser ausgewiesen werden, noch die Anteile für über Zusatzentgelte vergütete Leistungen enthalten. Die Ermittlung der Bewertungsrelationen hätte demzufolge auf der Basis einer modifizierten Kostenmatrix stattgefunden, die jedoch nicht veröffentlicht ist - zumindest nicht im Report-Browser. Allerdings müsste dann das Nachvollziehen der BWR-Berechnung anhand der Report-Daten bei fast allen DRGs zu mehr oder weniger großen Abweichungen führen. Insofern kommt mir dieser Erklärungsansatz wiederum nicht sehr plausibel vor.

    Eventuell gibt es auch neben den DRGs mit gezielter BWR-Absenkung noch eine zweite Liste mit DRGs, die von der Sachkostenkorrektur ausgeschlossen sind?

    Vielleicht kann ja jemand hier Licht in das Dunkel bringen :/.

    Viele Grüße,
    B. Liebemann

  • Hallo,

    die Reduktionen der BWR wegen der Herausnahme der Pflegegrade-ZE wurden ja mit heisser Nadel gestrickt. Evtl. ist das die Lösung des Problems? Aber eine Veröffentlichung über die Volumina habe ich auch nicht.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch