Herzinfarkt 28 Tage

  • Liebes Forum,

    ab wann fange ich an zu zählen?

    Ich habe folgenden Fall;
    Patientin wird mit Herzinfarkt am 26.01.17 aufgenommen.
    Erneute Aufnahme am 23.02.17. zur Kontrolle.

    Wenn der 1. Tag der 26.01. ist, dann ist der 22.02. der 28. Tag.
    Wenn der 1 Tag jedoch der 27.01. ist, erfolgte die Aufnahme genau am 28. Tag.

    Die DKR ist für mich leider nicht so schlüssig, ab wann genau ich anfange zu zählen.

    Meine Frage, wie seht Ihr das?

    Viele Grüßen

    MissB

  • Hallo,

    Siehe:

    7. Fristenberechnung bei Wiederaufnahmen und Rückverlegungen

    Die jeweils nach § 2 Abs. 1 bis 3 maßgebliche Frist (obere Grenzverweildauer
    bzw. 30 Kalendertage) für Fallzusammenführungen bei Wiederaufnahmen
    beginnt mit dem Tag der Aufnahme, d. h. der Aufnahmetag wird bei der
    Fristberechnung mit einbezogen. Gleiches gilt für den Tag der Entlassung bei der
    Regelung zur Rückverlegung nach § 3 Abs. 3 Satz 1.


    Gruß

  • Hallo,
    leider hilft die WA-Regelung ja nicht weiter, da der zweite Aufenthalt wohl nicht operativ war, oder?
    Ich glaub, die Frage von MissB bezieht sich eher darauf, ob der HI noch als akut zu bezeichnen ist.
    Allein von den Tagen würde ich sagen, dass der Tag, an dem das Akurereignis war auch Tag 1 ist. Daher ist es bei WA Tag 29.
    Sonnige Grüße

  • Hallo,

    stimmt, ich meine die 28 Tage speziell auf den Herzinfarkt bezogen.

    Danke für die schnelle Antwort

    Viele Grüßen

    MissB

  • Hallo,

    ich denke, es wird logischer, wenn man zunächst mal die 28 Tage auf einen Tag "reduziert".
    Das bedeutet, dass ein Herzinfarkt, der innerhalb eines Tages, also bis zum Folgetag auftritt ein rezidivierender Infarkt ist, also ist der Tag nach dem ersten Infarkt Tag 1.
    Daraus würde ich schlussfolgern, dass hier ein erneuter Infarkt innerhalb von 28 Tagen auftrat, also ein rezidivierender Infarkt vorliegt.
    Wenn man es ganz exakt machten wollte müsste man auch noch die Uhrzeiten berücksichtigen.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,

    das sehe ich anders. Im ICD steht "mit einer Dauer von vier Wochen (28 Tagen)". Wenn der Infarkt am Montag war, beginnt am Montag mit Datum+28 Tage nach meinem Dafürhalten die 5. Woche.

    Auch bei der ein-Tages Betrachtung ist innerhalb eines (Kalender-) Tages noch am selben Tag. Und ich gehe mal davon aus, dass wir hier - wie sonst bei anderen formalisierten Fristen auch - von Kalendertagen reden und nicht noch die Stunden ausrechnen.

    Gruß

  • Hallo,

    unter formalen Gesichtspunkten beginnt üblicherweise die Zählung am Tag nach dem Ereignis (BGB § 187). Bei Fristen, die nach Tagen bestimmt werden, ist nicht auf die Uhrzeit abzustellen.


    Viele Grüße

    medman2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (8. April 2017 um 11:39)