Hallo Zusammen,
mich würde die Kodierung zweier Blutungsereignisse unter Antikoagulation interessieren.
1. Hämatom
2. Teerstuhl / Bluterbrechen, das aber bei Aufnahme nicht mehr vorliegt und wofür auch keine Blutungsquelle gefunden wird
1. Ich habe bisher immer S70.1 (Prellung OS) kodiert, wenn ein Hämatom am OS vorlag. Die mit dem Hintergedanken, dass ja meist ein Bagatelltrauma vorherging. Nun gibt es hier aber andere Meinungen
Z.B. S75.9 - Verletzung sonstiges Blutgefäß oder auch T47.05 -Prellung nnb. Region oder einfach R58 für die Blutung nnb.
Ich finde das alles sehr ungenau. Wie kodieren Sie entsprechende Fälle und mit welcher Argumentation?
2. Hier finde ich es schwierig. In den DKR ist ja geregelt, dass bei oberer GI-Blutung der Befund plus Blutung kodiert wird, auch wenn aktuell keine Blutung vorliegt und bei Teerstuhl eben der Teerstuhl.
Aber wie sieht es aus, wenn gar keine kodierbare Diagnose gefunden wurde im ÖGD oder nur eine einfache Gastritis?
Ich bin froh über jeden Tipp
Danke und Gruß