Rechtsherzinsuffizienz versus Kardiomyopathie

  • Hallo,

    darüber habe ich noch nie nachgedacht, denn I25.1* ist eine eher morphologische Feststellung- KHK- Anzahl der Gefäße, Aufwand z.B. ASS ... kodierbar,
    I50.13 ist eine eigene Entität nämlich die Herzinsuffizienz, die ja nicht jeder KHK -Pat hat, also abgrenzbar; insofern auch kodierbar- selbst wenn Medis für beides gut sind!
    Kausalität egal.

    Uwe Neiser