Neurostimulator - 2 Generatoren - 2 x Zusatzentgelt 139 ?

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich benötige einige Informationen zur Kodierung Neurostimulatoren.
    Stationäre Aufnahme eines Patienten zur Implantation von permanenten Testelektroden beidseits (Tined Lead) und externen Neurostimulator-Schritttmacher, bei Blasenentleerungsstörungen, chronischen Beckenschmerzen, und rez. interstitiellen Zystitiden.
    Weiterer Folgeaufenthalt nach positiver Schrittmachertestung mit Implantation von zwei einzelnen Generatoren / Einkanalstimularoren (links/rechts).
    Kodiert wurde für den Folgeaufenthalt …. 2 x die OPS -> 5-059.g0 - Andere Operationen an Nerven und Ganglien: Implantation eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Implantation einer Neurostimulationselektrode: Einkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbar ( jeweils für rechts und links)
    Diese Konstellation generiert die DRG L18B mit 2 x Zusatzentgelt 139 (2x6498,00 Euro).
    Nun möchte Krankkasse eine Kodierung der OPS beidseits … sprich nicht die Kodierung von L/R … DRG bleibt, jedoch nur einmalig das Zusatzentgelt 139.
    Die Kosten sind auch für 2 Generatoren entstanden. Wo kann ich Informationen bzgl. der „korrekten“ Abrechnung bekommen. Bitte um Hilfe …

    Gruß
    ochpowi

  • Hallo,
    im OPS sind die Kodes mit einem Doppelpfeil gekennzeichnet, bei denen eine Lokalisation verpflichtend angegeben werden muss. (siehe Hinweise zur Benutzung des OPS).
    Der OPS 5-059.g0 hat eine solche Kennzeichung NICHT. Sie dürfen/brauchen also weder R, noch L, noch B angeben. Es ist auch kein OPS, welcher nach Menge summiert wird.
    Wenn es an zwei Tagen implantiert wäre, wären es ja auch eindeutig 2 OPS-Kodes.

    Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold