Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung

  • Sehr geehrtes Forum,
    kann mir bitte jemand den Unterschied zwischen einer Geriatrischen Akutbehandlung, einer Geriatrischen Frührehabilitation und einer Geriatrischen Rehabilitation definieren?
    Und welche personellen Ressourcen für die Abrechnung des OPS 8-550 in den verschiedenen Fachdisziplinen benötigt werden. Ist ein Stellenanteil in der Sozialarbeit gefordert? Sind Räumliche Voraussetzungen gefordert? Z.B. für Physiotherapie.......in direkter Stationsnähe?
    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
    Beste Grüße
    MK

  • Hallo MK,
    das ist eine einfache Frage mit einer nicht einfachen Antwort.
    Denn selbst die Geriater tun sich in der klinischen Abgrenzung schwer. Nach den Buchstaben des OPS erfordert die Geriatrische Frührehabilitation eine fortbestehende akute Behandlungsbedürftigkeit, aber auch die ist nicht so richtig definiert und - Hand aufs Herz - es bekommt eben nicht jeder geriatrische Patient eine Infusion bis zur Entlassung oder eine Antibiose i. v. oder was auch immer.
    Die Geriatrische Rehabilitation erfordert zumindest die relative Selbstständigkeit des Patienten, wobei hier der Barthelindex von 40 oder 50 gefordert wird. Mit einem Barthelindex von 40 kann man aber auch teilweise noch rechtfertigen, dass ein Patient in der Frühreha landet.
    Ein Stellenanteil Sozialarbeit ist laut OPS nicht gefordert, im klinischen Alltag aber sinnvoll.
    Für die Abrechnung des OPS gibt es keine räumlichen Voraussetzungen, für eine evt. Zertifizierung schon.
    Der Anteil Therapeuten für die Physio-, Logo- und/oder Ergotherapie ist dem OPS zu entnehmen und nicht zu unterschätzen, da ja nur 10% Gruppentherapie gemacht werden dürfen, das sind bei 20 Einheiten nur zwei.
    Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.

    Gruß vom
    DRG-Schlumpf

  • Liebes Forum,

    ist die geriatrische Komplexbehandlung an eine Geriatrische Fachabteilung gebunden oder ist diese ebenso bei Erfüllung der Mindestmerkmale in einer Internistischen Fachabteilung abrechenbar?

    Grüße

  • Hallo Kodierer 1704,

    Sie brauchen nach dem OPS ein geriatrisches Team und insbesondere eine geriatrische Einheit. Beides ist in einer internistischen Fachabteilung per se erst mal nicht vorhanden, kann aber natürlich aufgebaut werden. Eine eigene geriatrische Fachabteilung, die im Landeskrankenhausplan ausgewiesen ist, brauchen Sie m.W. Nicht, jedenfalls nicht auf OPS Ebene. In vielen Bundesländern werden „geriatrische Betten“ ja auch nicht explizit vom Land geplant.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Moin,

    eines der letzten positiven Urteil für die KH des BSG war die Feststellung:

    Der Versorgungsauftrag besteht bereits im Rahmen der Inneren Medizin für die geriatrisch-frührehabilitative Komplexbehandlung auch ohne Ausweisung einer Fachabteilung Geriatrie.

    Urteil vom 23. Juni 2015, Az. B 1 KR 21/14 R

    Die Einhaltung der Strukturkriterien bleibt davon unberührt.

    Gruß

    merguet

  • Ich möchte gerne noch mal an dieses Thema anknüpfen bezüglich der 8-550.-

    Nach dem BSG-Urteil 2017-12-19 B1 KR 19_17 R müssen im Rahmen der Teambesprechung alle Berufsgruppen Inhalte beisteuern (also auch z. B. Logopädie und Psychiatrie....)

    Mittlerweile erhalten wir die ersten 2018er Fälle geprüft vom MDK zurück, wo regelmäßig auf das Fehlen der Berufsgruppe Psychiatrie verwiesen wird. Logopädie nimmt bei uns regelhaft an den Teambesprechungen teil, was auch entsprechend dokumentiert wird.

    Mich würde interessieren, ob auch bei anderen Häusern mittlerweile die negativen MDK-Gutachten eingetroffen sind und Sie damit umgehen bzw. argumentieren.

    Herzlichen Dank vorab und verregneten Gruß aus dem Ruhrgebiet.

  • Hallo Kodifine,

    auch bei uns kamen die ersten geprüften Fälle zurück. Leider war bei uns das Problem, dass zwar konsiliarisch die Logopädin angefordert wurde und auch die Patienten regelmäßig durch Psychologen betreut wurden, aber diese Berufsgruppen nicht an der Teambesprechung teilgenommen haben. Somit wurden uns auch der Komplex aberkannt.

    Die ersten Fälle wurden anwaltlich geprüft und der kam zum Ergebnis, "dass den Erfolgsaussichten einer Klage aufgrund der Rechtsprechung des BSG überwiegende Prozessrisiken entgegenstehen, sodass eine Klageempfehlung nicht gegeben werden kann".

    Also gibt es eigentlich nichts zu argumentieren. Deshalb sind die Fälle abgeschlossen worden.

    Wir haben die Berufsgruppen jetzt in die Teambesprechung mit eingebunden und dies eben auch dokumentiert.

    Viele Grüße aus Baden.

  • Hallo,

    letzte Grüße vom LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.08.2020 - L 5 KR 17/17, BeckRS 2020, 40854

    LSG Schleswig-Holstein: Voraussetzungen des OPS 8-550.2 (geriatrische

    frührehabilitative Komplexbehandlung) und Auswahlermessen bei

    Bestellung eines Gerichtssachverständigen

    Praxistip:

    die „Kleinteiligkeit“ der Dokumentation mag überzogen erscheinen, dies zu ändern ist aber nicht Sache der

    Leistungserbringer oder Sozialgerichte, sondern alleine des Normgebers.

    Meine Frage: Wer ist denn in dieser Frage der Normgeber? (die Kliniken oder die Kasse? Ein Schreibtischtäter oder die Behandlungsteams?)

    MfG

    rokka

  • Hallo Rokka,


    die meisten Komplexkodes ( und andere Prozeduren auch) wurden und werden massgeblich von medizinischen Fachgesellschaften und der DKG vorgeschlagen und formuliert. Kliniken, MDK und Behandlungsteams spielen dabei ( leider) nur eine Nebenrolle...

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier