Guten Morgen,
habe in letzter Zeit mehrfach das Problem, dass unsere Chirurgen ambulant operieren und der OPS nicht im AOP-Katalog gelistet ist. Beispiele: offene Naht einer Nabelhernie (ohne Plastik oder andere Maßnahmen), 5-534.03 oder Abszessinzision Haut/Unterhaut, 5-892.0c.
Zum einen wüsste ich gerne, ob es Gründe gab, bestimmte "kleine" Leistungen nicht im AOP-Katalog aufzunehmen.
Zum anderen: Gibt es ohne eine Falschkodierung trotzdem eine Abrechnungsmöglichkeit?
Wir sind sicher nicht das einzige Haus, wo so etwas vorkommt. Wie gehen andere damit grundsätzlich um?
Danke für hilfreiche Antworten und Grüße an alle,
S. Brand