21. April 2017 um 08:48 #1 Guten Morgen Zusammen,wie wird die 6-Wochen-Frist berechnet?Rechnungserstellung?Rechnungsversand?Eingang bei der Kasse?Ist die Grundlage zur Fristenberechnung hier das BGB (§§ 187, 188 )?Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten
21. April 2017 um 09:08 #2 Hallo,bei Punkt 3 wird die Fristenregelung ganz gut beschrieben.http://www.dkgev.de/media/file/864…nd_02-12-10.pdf