• Guten Morgen,
    ich bearbeite gerade einen Fall, in dem die Geburt (juristisch: ausstoßen der Leibesfrucht) außerhalb des Krankenhauses stattgefunden hat. Die Geburt der Plazenta (med. gesehen Abschluss des Geburtsvorganges) aber in unserem Krankenhaus. Die Mutter hat keinerlei Komplikationen, lediglich leichte Anämie. Das Kind wird stationär aufgenommen-->Infektion.
    Ich habe die Foren zur Hausgeburt bereits durchforstet, aber für mich keine zufriedenstellende Antwort gefunden. :( Habe ich etwas übersehen? ?(
    Wann gilt die Geburt im Sinne einer vernünftigen Kodierung denn nun als abgeschlossen??? Ist die Definition im Juristischen Sinne zu sehen oder im medizinischen?
    Die Kodierrichtlinie 1518 ist da leider auch keine Hilfe.

    Liebe Grüße!

  • Im KU Sonderheft DKR 2017 mit MDK Kommentar findet sich ein Kommentar zu Ihrer Konstellation:
    "Eine Geburt endet per definitionem mit der Geburt der Plazenta. Im ersten Absatz der DKR 1518 wird der Fall geregelt, bei dem eine Patientin vor der Aufnahme entbindet. Dass bedeutet nicht, dass die Geburt abgeschlossen sein muss. Daher ist bei Geburt eines Kindes außerhalb des KH und Geburt der Plazenta im Krankenhaus ohne Komplikation und/oder operative Prozedur ein Kode aus Z39.- die korrekte Hauptdiagnose."

    VG
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo Urokodex,

    zunächst gab es hier und hier bereits Überlegungen zu der Konstellation.

    Die DKR 1501m besagt: "Ein Lebendgeborenes ist eine aus der Empfängnis stammende Frucht, die unabhängig vom Schwangerschaftsalter vollständig aus dem Mutterleib ausgestoßen oder extrahiert ist, nach Verlassen des Mutterleibes atmet oder irgendein anderes Lebenszeichen erkennen lässt, wie Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung der willkürlichen Muskulatur, gleichgültig, ob die Nabelschnur durchtrennt oder die Plazenta ausgestoßen wurde oder nicht. Jedes unter diesen Voraussetzungen neugeborene Kind ist als lebendgeboren zu betrachten."

    Also haben wir nach Ausstoßen der Leibesfrucht mit Lebenszeichen bereits ein Lebendgeborenes.

    Der ausschlaggebende Begriff in DKR 1518a ist allerdings die "Entbindung" womit klassisch die Durchtrennung der Nabelschnur, also die Trennung von Mutter und Kind gemeint sein dürfte. Da dies teilweise vor aber auch nach der Plazentageburt erfolgt, könnte man insoweit argumentieren, dass es insoweit nicht maßgeblich auf diese an, sondern eben auf den Zeitpunkt der Nabelschnurdurchtrennung.

    Der FoKA und die SEG4 haben zu dem Problem allerdings bereits eine konsentierte Empfehlung, wonach bei Plazentageburt im KH nur noch die Z39.- und Z38.1 infrage kommen (zzgl. OPS 9-263).

    Dies nur mal meine Gedanken dazu vor dem ersten Kaffee... ;)

    Beste Grüße
    RA Berbuir

  • Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
    Ich wusste nicht, dass es inzwischen eine Kodierempfehlung gibt, die eine eindeutige Kodierung vorschlägt.
    Ihnen allen einen schönen Mittwoch!

    Liebe Grüße
    urokodex