Querschnitt Neugeborenes nach Entbindung

  • Hallo zusammen,

    wir haben hier einen Langzeitfall, bei dem das Neugeborene während der Zangenentbindung tragischerweise einen Querschnitt erlitt.
    Wir haben zunächst den Code P11.51 "Geburtsverletzung der Wirbelsäule und des Rückenmarkes: Mit chronischer Querschnittlähmung" kodiert, landen dann mit vielen Prozeduren und Diagnosen incl. Beatmung in die sachgerechte DRG P05A, womit wir eigentlich zufrieden wären.
    Alternativ ist sicherlich auch die P11.50 "Geburtsverletzung der Wirbelsäule und des Rückenmarkes: Mit akuter Querschnittlähmung" zu diskutieren, wir landen bekanntermaßen in die Rückenverletzungs-DRG B61B,unbewertet, mit tagesgleichen Pflegesätzen. Wahrscheinlich wäre das auch korrekt, aber Erlöse :thumbdown::thumbdown: ....

    Meine Frage wäre, ab wann kann ich bei einem Neugeborenen überhaupt die erstere Diagnose ("chronisch"!) kodieren, wenn ich die P-Codes nur bis Alter 28Tagen kodieren kann und noch nicht klar ist, wie sich die Situation weiter entwickelt.


    Bin gespannt auf Antworten...

  • Hallo Doctom99,

    Die zeitlichen Regelungen bei Neugeborenen sind anfangs recht verwirrend. Die DKR unterscheidet dabei zwischen der Neugeborenenzeit ( die ersten 28 Tage) und der perinatalzeit ( 2. Schwangerschaftshälfte und die ersten 7 Lebenstage.
    Eine Schädigung durch Zangengeburt gehört somit in die Perinatalzeit.
    Solche perinatal entstandenen Krankheiten können Sie auch später noch bis ins Erwachsenenalter kodieren,
    Jetzt konkret zu Ihrer Frage: chronisch ist sozialmedizinisch meist eine Erkrankungsdauer von 3 Monaten. D.h. Wenn die Querschnittslähmung länger als 3monate in diesem Aufenthalt besteht, würde ich sie als chronisch kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Breitmeier,
    danke für den Kommentar, kann ich auch argumentativ und klinisch folgen. Unsere Neonatologen würden gerne "chronisch" verwenden, da bereits aufgrund der Bildgebung jetzt anatomisch-morphologische Veränderungen nachzuweisen sind, die eine restitutio definitiv leider ausschließen.

    VG
    doctom

  • Guten Morgen,


    prinzipiell ist die Hauptdiagnose diejenige, die für den stationären Aufenthalt verantwortlich ist. Und das wäre in diesem Fall der akute Querschnitt. Nach DKR006 könnten Sie den chronischen Querschnitt dann ggf. als Nebendiagnose dazukodieren.


    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Hallo Doctom und Frau Dr. Klaps!
    Also ich denke, dass man nicht gleichzeitig in einem Aufenthalt akut und chronischer Querschnitt verschlüsseln kann, weil diese Zustände nach DKR D006 nicht gleichzeitig sondern nur sequentiell beim Patienten vorliegen können.
    Der HD von Frau Klapos stimme ich aber deshalb zu. Nach DKR 1910 ist die Unterscheidung zwischen akut und chronischem Querschnitt nämlich davon abhängig, ob die Behandlung der Grundkrankheit abgeschlossen ist oder nicht.
    Wenn es sich wie hier um den Erstaufenthalt nach unmittelbarer Schädigung handelt, kann ich mir ehrlich gesagt nur eine Kodierung als "akut" vorstellen.
    Gegenüber der DKR sind nachvollziehbare medizinische Erwägungen ihrer Ärzte in der Regel nachrangig, jedenfalls wenn es um Abrechnungsfragen geht...

    KIch fürchte allerdings, der Fall wird Sie auch über eine reine Abrechnungsprüfung hinaus noch länger beschäftigen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    Einmal editiert, zuletzt von Breitmeier (26. April 2017 um 17:51) aus folgendem Grund: Redaktionell

  • Herzlichen Dank an alle,
    ich würde im Falle einer Prüfung jetzt eher auch das akute Ereignis beschreiben, da Aufnahmeanlass, und denke wir können den Thread abschließen.

    VG