Zusatzentgelt bei Antimykotika

  • Guten Tag,

    mir liegt ein MDK GA vor nach dem das ZE von Antimykotika nicht gezahlt werden soll, da kein Candidas Nachweis vorlag. Nun werden Antimykotika bei multimorbiden, schwerkranken und infektionsgefährdeten Pat. häufig empirisch angesetzt, da die Letalität bei Candidainfektionen sehr hoch ist und die Behandlung so früh wie möglich beginnen soll.

    Meine Frage ist nun welche Erfahrungen Sie diesbezüglich mit dem MDK gemacht haben und ob es klagefähige Gegenargumente gibt?

    Herzlichen Dank im Voraus für Antworten!

    Viele Grüße

    Pinguin

  • Guten Morgen,

    sofern es sich um ZE-pflichtiges Medikament handelt, müsste schon nachvollziehbar sein, warum nicht ein anderes Antimykotikum gegeben wurde.
    Bei Pilzinfektion sollte ein Resistogramm vorliegen oder eine klinische Entscheidung dokumentiert sein, die die Gabe nachvollziehbar macht.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    sofern eine Behandlung unter dem V.a. erfolgt, bedarf es m.E. keines kulturellen Nachweises, sofern eine Pilzinfektion nicht definitv ausgeschlossen ist (DKR D008). Mal abgesehen davon, dass derartige Medikamente kaum als Bedarfsmedikation angeordnet und von den Mitarbeitern der Pflege über die letztendliche Verabreichung entschieden wird, wäre eine entsprechende Dokumentation, z.B. im Arztbrief, hilfreich.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Zusammen,

    Es geht hier wahrscheinlich nicht um die Kodierung der Mykose als behandelte Verdachtsdiagnose, sondern um die Frage, ob es wirtschaftlichere Alternativpräparate gab, so dass dann das ZE nicht abgerechnet werden dürfte.

    Ich wünsche allen einen schönen 1. Mai

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Morgen,

    letztlich ist es einerseits die Therapie-Entscheidung des Arztes, andererseits kann auch nicht einfach - und das kenne ich aus der Vergangenheit durchaus - mit der Gieskanne eine letztlich als Übertherapie zu bezeichnende Medikation ausgeschüttet werden.
    Es sollte eine klinische Begründung geben. Wo ein klassisches Antimykotikum hinreichend ist, sollte dies auch gegeben werden. Das hat nicht nur wirtschaftliche Gründe sondern hilft langfristig auch bei der Verzögerung von Resistenzentwicklungen und zwingt letztlich zu rationaler Therapieentscheidung.

    Gruß

    merguet