Mindestmenge Nachweis gegenüber Kasse?

  • Hallo,

    eine Kasse schreibt per MBEG zurück, das KH hätte noch nicht die Mindestmenge bei Knie-TEP für das vergangene Jahr gegenüber der KK nachgewiesen.

    Müssen sämtliche 2000 KH allen 800 Kassen jeweils einzeln die Mindestmengen für jeden Eingriff und G-BA-Beschluß nachweisen? Wie? Sollen wir die hunderte OP-Berichte des letzten Jahres anonymisiert faxen?
    Oder haben die Kassen da Zentralen, wo sie das erfragen können? Macht das der MDK? Der prüft ja auch die G-BA-Richtlinien BAA, PNZ etc.

    Das sind ja Spitzfindigkeiten.... Ist die Rechnung auch fällig ohne den wie auch immer gearteten MM-Nachweis (Zinsen)? Oder erst mit Nachweis?

    Gruß BM

  • Guten Morgen,
    der Nachweis über das Erreichen oder nicht-Erreichen der Mindestmengen wird doch in den Pflegesatzverhandlungen geführt und in der Vereinbarung schriftlich festgehalten. Diese geht allen Kassen zu.
    Problematisch kann es in den Übergangsphasen werden, wenn die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind und die Leistung im vorherigen Jahr nicht vereinbart wurde. Hier können die Kostenträger z.B. unter dem Vorbehalt bezahlen, dass der Nachweis bzw. die Vereinbarung geführt wird.
    Ein Einzelnachweis gegenüber einer einzelnen Krankenkasse ist hier m.E. nicht notwendig.
    Gruß
    S. Stephan

  • Guten Morgen,

    für sowas gibt es doch den Spitzenverband der GKV, den vdek etc. dem die Unterlagen vorliegen.
    Ähnlich läuft es doch bei den Mindestmerkmalen der Aufwändigen Komplexbehandlung u.a.

    VG
    F15.3

    Grüße aus dem Salinental