Hallo Zusammen,
die Regelung bei der PIA-Abrechnung besagt, dass bei Kostenträgerwechsel im Quartal, die Krankenkasse das gesamte Quartal übernimmt, welche zu Beginn des Quartals zuständig war.
Jetzt häufen sich aber die Asylanten-/Flüchtlingsfälle, die bis dato über das Sozialamt betreut wurden und dann im Quartal krankenversichert werden.
Gilt dies auch in diesen Fällen? Die Sozialämter verweigern nämlich die Rechnungsbegleichung, wenn Besuche aufgeführt sind, die in die Kostenträgerschaft der GKV gehören. Auch gibt es Probleme mit der Rezeptbegleichung seitens der Sozialämter, wenn diese in die Mitgliedschaftszeit der GKV fallen.
Allerdings kann der PIA-Fall nicht gesplittet werden.
Hat einer von Ihnen bereits diese Erfahrung gemacht und weiß wie man am besten argumentieren kann?
Vielen Dank