Strahlentherapie im Rahmen stationärer Aufenthalte

  • Hallo,

    wo steht, ob bzw. wann man eine ambulant begonnene und während eines akuten stationären Aufenthaltes fortgesetzte Strahlentherapie kodieren und somit abrechnen kann? Interessant ist das auch bzgl. anfallender Transportkosten! Ist das wie bei regelmäßiger Dialyse zu handhaben? Die wird ja von den Kassen weiter bezahlt, wenn der Aufenthalt aus anderen Gründen nötig ist. Allerdings weiß ich auch nicht, wo das festgelegt ist, habe das so von der langjährigen "Abrechnerin" übernommen.

    Danke vorab für Antworten und schönen Gruß,
    SB

  • Hallo sbrand !

    Die Regelungen zur Dialyse sind sehr speziell im Gesetz und der FPV geregelt. Sie sind nicht auf andere Bereiche ( Strahlentherapie) übertragbar.
    Wenn während einer ambulant begonnenen Strahlentherapie eine Krankenhausbehandlung erforderlich wird, können Sie die Bestrahlungen solange kodieren/ abrechnen, wie die Behandlung notwendigerweise dauert. Falls die Bestrahlung durch Dritte " ambulant" fortgesetzt wird, bezahlen Sie im Regelfall die Behandlung nach einem bestimmten Tarif und stellen der Kasse die DRG in Rechnung, die sich eben ergibt ( mit den extern eingekauften Bestrahlungen). Transportkosten bleiben m.W. Beim KHS hängen

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier