Kodierung der Z94.80

  • Liebes Forum,

    bei uns wird seit kurzer Zeit die Z94.80 - Zustand nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation ohne gegenwärtiger Immunsuppression regelmäßig durch den MDK gestrichen. Der Patient wurde aufgrund einer Pneumonie stationär behandelt. Es liegt ein Zustand nach Stammzelltransplantation vom 30.07.2014 vor. Wie der ICD-Code sagt, besteht zur Zeit keine Notwendigkeit der Immunsuppression. In diesem Aufenthalt wurde "nur" eine antibiotische Therapie eingeleitet.

    Hat schon jemand Erfahrungen mit der Streichung der Diagnose? Wie soll hier ein Ressourcenverbrauch belegt werden und wann kann dieser Code dann überhaupt kodiert werden?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
    Satori

  • Hallo,
    ich würde sagen, Sie brauchen einen Aufwand: spezielle Hygienemaßnahmen, häufigere Laborkontrollen, spezielles Labor, Schutzmaßnahmen o.ä. fallen mir da spontan ein.
    alles wie immer eine Frage der Doku :)
    oder es ist eben eine anamnestische Diagnose und nicht zu kodieren

    MFG
    D. Zierold

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Vorbemerkung:

    Es ist sehr erstaunlich, daß einKode 10 Jahre lang akzeptiert wird jetzt von den Expertendes MDK abgelehnt wird.


    Z94.80 Zustand nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation ohne gegenwärtige Immunsuppression
    Z94.81 Zustand nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation mit gegenwärtiger Immunsuppression

    Z94.80 Kodierung gemäß DKR

    Ausschluss Rezidiv: Patienten, sogar diejenigen, die eine komplette Remission erreichen, haben ein hohes Risiko mit der Zeit zu rezidivieren.

    Ist das körpereigene Abwehrsystem wieder völlig intakt?
    Auch nach Transplantation ohne gegenwärtige Immunsuppression gilt:
    der Pat. ist für Infektionen (hier Pneumonie) erheblich anfälliger als andere Menschen


    Die Konditionierungstherapie und einige Immunsuppressiva erhöhen das Risiko, bestimmte Krebserkrankungen zu entwickeln


    Alle Krebspatienten erhalten bei Bedarf eine angemessene psychoonkologische Versorgung:

    • Verbesserung der Erkennung psychosozialen Unterstützungsbedarfs sowie behandlungsbedürftiger psychischer Störungen bei Krebspatienten und Angehörigen
    • Sicherstellung der notwendigen psychoonkologischen Versorgung im stationären und ambulanten Bereich

    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praeven…krebsplans.html


    Gruß

    Eberhard Rembs

  • All die Überlegungen von Herrn Rembs sind zwar richtig, aber ersetzen nicht den Ressourcenverbrauch nach DKR D003, wie von Frau Zierold schon zurecht angemerkt. Ein " Zustand nach" ist im Regelfall nicht zu kodieren...

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,

    ich stimme Herrn Breitmeier zu.

    Klassische Möglichkeit der Kodierung aus meiner Sicht wäre z.B., dass aufgrund der Vorgeschichte eine stationäre Behandlung erfolgte oder man wegen der erhöhten Gefahr ein anderes Antibiotikum, z.B. Piperacillin/Tazobactam, gewählt hat.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Anregungen. Wir versuchen unser Glück mit der durchgeführten Isolierung und werden ggf. noch über den Ausgang berichten.

    Eine schöne Woche und viele Grüße

    Satori

  • Hallo!

    Wir haben das gleiche "Problem".
    Die Z94.81 wird immer akzeptiert, aber seit einiger Zeit wird immer wieder versucht, uns die Z94.80 zu streichen. Und ehrlicherweise muss ich zugeben, dass ich das nach DKR D003l (Nebendiagnosen) durchaus nachvollziehen kann. In den meisten Fällen (zumindest bei uns) gibt es keinen Aufwand (weder therapeutisch noch diagnostisch geschweige denn pflegerisch), der die Kodierung rechtfertigt. Nur in einigen wenigen Fällen hat diese Diagnose tatsächlich Einfluss auf das aktuelle Patientenmanagement dieses Falles. Wenn zusätzlich nicht einmal Aufwand für das Ca besteht, kann ich (leider) den MDK hier noch besser verstehen. Da die Z94.80/1 oft in eine wesentlich höher bewertete DRG bei Infektionen führt, kann ich auch nachvollziehen, dass dies nun zunehmend geprüft wird. Wir stimmen deshalb bei solchen Fällen i.d.R. dem MDK zu, da wir keine vernünftige Argumentationsgrundlage nach den DKRs sehen, die widerlegt, dass der MDK Recht hat.

    VG
    wurmilein

    Manchmal bist du die Taube und manchmal das Denkmal. :whistling:

  • Hallo zusammen,
    kann man hier nicht auch auf die Ausführungen zur DKR 0901 Ischämische Herzkrankheit, die früher chirurgisch/interventionell behandelt wurde analog heranziehen? Dort heißt es in Bezug auf den Z95.1 oder -5 auch, dass die "Angaben für die aktuelle Krankenhausbehandlung von Bedeutung" sein müssen i.S. der DKR D003. Andererseits wird nach der DKR 0911 die Z95.0 offenbar grds. unabhängig von einem Nebendiagnoseaufwand kodiert. SEG-4 und FoKA fordern bei Z94.0 wiederum eine Beeinflussung des Patientenmanagements. Zudem sind natürlich die Hinweise des DIMDI vor Kapitel XXI zu beachten, die m.E. eher wieder gegen die Notwendigkeit eines Aufwandes sprechen. Nichts genaues weiß man nicht, evtl. hilft eine DIMDI- bzw. InEK-Anfrage weiter...
    MfG, RA Berbuir

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Berbuir,

    zu "kann man hier nicht auch auf die Ausführungen zur DKR 0901 Ischämische Herzkrankheit, die früher chirurgisch/interventionell behandelt wurde analog heranziehen? "

    Nein, kann man nicht. Die Speziellen DKR sind eben "speziell" und daher von einer Spiegelung auf evtl. ähnliche Probleme definitiv ausgenommen. Daher ist eine DIMDI-Anfrage nicht sinnvoll (würde, wenn überhaupt, nur Verständnis des Kodes beleuchten, kümmert sich aber nicht um DKR), auch keine InEK-Anfrage (speziell bleibt speziell). Letztlich zählt hier die D003.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    Kodierung Z94.80

    zu berücksichtigen sind Maßnahmen, die zusätzlich zur Standardhygiene durchgeführt werden


    Bsp:

    Bettwäsche: täglich wechseln
    Handtücher: nur Einmalnutzung


    Mundpflege

    4-6mal täglich Mundhygiene mit sterilem/abgekochtem oder
    sterilfiltrierten Wasser, sterilem NaCl 0,9 %

    häufiger Wechsel der Mundspüllösung

    Zahnpflege mit weicher Zahnbürste

    Zwischendurch Klemme Gläser und Becher nach jeder Anwendung mit 70 % Alkohol ab- oder auswischen


    Zusätzlicher Aufwand:

    differentialdiagnostische Überlegungen und Untersuchungen


    Ernährung während des stat. Aufenthaltes

    Aktuell: keine Eier

    Ernährungsberatung

    Vermeiden keimreicher Lebensmittel: keine rohen Nahrungsmittel, Verzicht auf
    nicht schälbares Obst, rohes Fleisch, Fisch etc


    Psychosoziale Belastungen nach Stammzelltransplantation
    Transplantationspatienten sind in erheblichem Maße physisch und psychisch belastet


    z.B. zusätzliche Gespräche, Psychologe etc.


    Gruß

    E Rembs