Blutige Entlassung

  • Hallo,

    nach meinem Kenntnisstand wurde seinerzeit die untere Grenzverweildauer auf Betreiben der Kostenträger implementiert, um "blutige Entlassungen" zu verhindern.

    Kann mir jemand diesbezügliche Quellen, z.B. Veröffentlichungen, Gesetzesentwürfe etc., benennen?

    Vielen Dank

    Pseudo

  • Hallo Pseudo,
    Die rechtliche Quelle findet sich im KHG, $ 17c:

    "(1) Der Krankenhausträger wirkt durch geeignete Maßnahmen darauf hin, dass

    1. keine Patienten in das Krankenhaus aufgenommen werden, die nicht der stationären Krankenhausbehandlung bedürfen, und bei Abrechnung von tagesbezogenen Pflegesätzen keine Patienten im Krankenhaus verbleiben, die nicht mehr der stationären Krankenhausbehandlung bedürfen (Fehlbelegung),2. eine vorzeitige Verlegung oder Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen unterbleibt,3.die Abrechnung der nach § 17b vergüteten Krankenhausfälle ordnungsgemäß erfolgt.Die Krankenkassen können durch Einschaltung des Medizinischen Dienstes (§ 275 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) die Einhaltung der in Satz 1 genannten Verpflichtungen prüfen."

    Mit freundlichen Grüßen
    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Rembs, hallo Herr Breitmeier,

    vielen Dank für die Hinweise.

    Ich suche etwas zur Begründung der uGVD aus der Frühzeit. Der o.g. § 17 c Abs. 1 Nr. 2 KHG wurde durch das FPG in 2001 eingefügt. Im Gesetzentwurf ist die Fromulierung enthalten, sie wird aber nicht wesentlich kommentiert.

    Freundliche Grüße

    Pseudo

  • Hallo Herr Rembs, hallo Herr Breitmeier,

    vielen Dank für die Hinweise.

    Ich suche etwas zur Begründung der uGVD aus der Frühzeit. Der o.g. § 17 c Abs. 1 Nr. 2 KHG wurde durch das FPG in 2001 eingefügt. Im Gesetzentwurf ist die Fromulierung enthalten, sie wird aber nicht wesentlich kommentiert.

    Freundliche Grüße

    Pseudo

    Hallo Pseudo,

    Mir ist noch nicht klar, welche "Frühzeit" Sie meinen. Viel früher als 2001 sind ja keine Gesetzesentwürfe zum G-DRG System zu erwarten, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,

    es geht um die Zeit um 2001. Was mich interessiert sind die Argumente seitens der Kostenträger, die meines Wissens die Forderung nach der uGVD aufgestellt haben, so dass die von Ihnen genannte Fromulierung

    • Der Krankenhausträger wirkt durch geeignete Maßnahmen darauf hin, dass

      • 2. eine vorzeitige Verlegung oder Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen unterbleibt,

    in das Gesetz aufgenommen wurde.

    Viele Grüße

    Pseudo

  • Hallo,

    dabei fällt mir auf, dass es danach wie auch sonst dem Kostenträger nicht untersagt ist, eine vorzeitige Verlegung oder Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen einzufordern.

    Viele Grüße

    Pseudo