Hallo,
wir sind ein spezialisiertes, operatives Krankenhaus und verlegen Patienten ab 3-4. postoperativen Tag in ein anderes Krankenhaus zur Weiterbehandlung. Natürlich haben wir recht hohe Verlegungsabschläge Vergleichbare Krankenhäuser therapieren die Patienten 10-15 Tag aus und entlassen Sie dann in die Reha.
Jetzt kommen hauptsächlich Privatkassen und Knappschaft auf die Idee und streichen uns postop-Tage mit der Begründung der Patient hätte früher verlegen werden können. Argumentation: Wirtschaftlichskeitsprinzip. Natürlich darf das nachfolgende Krankenhaus nicht die bei uns gestrichenen Tage bei sich dazurechnen.
Hat jemand eine Idee wie man da dagegen argumentieren kann? Kenn jemand dazu eine Rechtssprechung?
LG Logspace