Verfristung der MDK Prüfung

  • Liebes Forum,

    Wie verhalten Sie sich, wenn der MDK die Prüfung nicht rechtzeitig abschließt? Klagen Sie dann den unbezahlten und strittigen Betrag sofort ein?

    Hat da schon jemand Erfahrungen sammeln können? ?(

    LG von Nurzu

    Einmal editiert, zuletzt von nurzu (14. Juni 2017 um 10:56)

  • Hallo Nurzu,

    die Fälle sind doch i.d.R. noch bezahlt (Verrechnung käme ja erst bei neg. MDK- Prüfung); Klage ist da ja nicht nötig...
    Wenn die KK verfristen lässt (aus welchen Gründen auch immer, z.B. Prüffrist MDK um, Antwort vergessen etc.), dann stellen wir eine AWP- Rechnung bei der KK und diese wurde bislang auch immer bezahlt. :D

    LG NiZim

  • Hallo Nurzu,

    sollten Sie es mit Kassen zu tun haben, die von vornherein die Zahlungen zurückhalten, würde ich die Kasse nach Fristablauf hierauf hinweisen und die Zahlung unter Fristsetzung inkl. Verzugszinsen einfordern. Damit sichern Sie sich gegen den Einwand der Kasse im Klageverfahren ab, dass man bei außergerichtlicher Aufforderung natürlich sofort gezahlt hätte und daher die Verfahrenskosten dem Kläger aufzuerlegen sind. Außerdem kommt ggf. noch eine Stellungnahme der Kasse wonach das MDK-Gutachten dort fristgerecht vorlag und Sie können dann vorab abklären, ob Sie die Meldung tatsächlich nicht erhalten haben (die Kasse muss den Zugang bei Ihnen nachweisen) bzw. wie ihre Erfolgsaussichten zu bewerten sind.

    MfG, RA Berbuir

  • Herzlichen Dank für Ihre beiden Hinweise. Es betritt natürlich nur Kassen, die schon vor dem Gutachten den "strittigen" Betrag kürzen. Auch der Hinweis auf die zu beweisende Zustellung hilft mir weiter.

  • Dass einige Kassen Rechnungen ohne MDK-Gutachten auf Verdacht kürzen, nur um der Verfristung zu entgehen, finde ich unglaublich.
    Dann müsste aber doch im Sozialgerichtsverfahren analog zum Beweisverwertungsverbot für unvollständige Unterlagen auch eine medizinische Begutachtung im Nachhinein unterbleiben, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • früher gab es da ja teilweise mal landesvertragliche Regelungen, an die sich die Kassen gehalten haben bzw. ansonsten konnte man sie nach Fälligkeit direkt verklagen. Die Frage ist halt, ob die Rechnung fällig ist, wenn die KK die sachlich rechnerische Richtigkeit anzweifelt... Zumindest kann man sich ja den Spaß machen, die Verzugszinsen in den Fällen einzutreiben, bei denen der MDK nach monatelanger Prüfung die Richtigkeit attestiert - die Überweisung von nervigen Kleinbeträgen ist dann halt die Retourkutsche. Nach meiner Erfahrung werden diese Spielchen von den Kassen auch sehr selektiv zur "Disziplinierung" ungehöriger KH eingesetzt, Stichwort: am ausgestreckten Arm verhungern lassen.
    MfG, RA Berbuir

  • Hallo zusammen!
    Ich hänge hier meine Frage an.
    Wie ist die Situation zu bewerten, in der ein MDK-Gutachten nach der PrüfvV-Frist von 9 Monaten angefertigt wird und das Krankenhaus auf dieses Gutachten dann mit einer Gegendarstellung an die Kasse reagiert, d.h. inhaltlich gegenargumentiert? Kann das KH dann das Agrument der Verfristung nicht mehr ins Spiel bringen?
    Viele Grüße.

  • Hallo C-3PO,
    es gab da ja mal diese BSG-Entscheidung nach der sich eine KAsse nach außergerichtlicher Herausgabe der Patientenakte im Klageverfahren nicht mehr auf die Nicht-Einhaltung der 6-Wochenfrist berufen konnte (Az. find ich gerade leider nicht). Ob das in Ihrem Fall dann auch zu einem Verlust des Einwandes führt, kann man anhand der PrüfvV aber m.E. nicht eindeutig bestimmen. Einerseits haben Sie sich eben inhaltlich auf das verfristete GA eingelassen, andererseits wird doch die Kasse wahrscheinlich sowieso nicht auf die Einwände reagieren und sich auf den Abschluss der Prüfung berufen.

    MfG, RA Berbuir

  • Vielen Dank, Herr Berbuir!
    Bedeutet also, dass man nichts zu verlieren hat :) Ob man versucht, formal das Gutachten und das Ergebnis der Prüfung abzulehnen oder sich auf die inhaltliche Diskussion mit der Kasse einlässt - am besten sollte man gleich überlegen, ob man klagt oder nicht ...
    Wünsche Ihnen und allen Mitstreitern ein schönes Wochenende.