Nachverfahren

  • Zitat

    Leider nicht bei den Direktverfahren (also ohne Falldialog). Das wäre eine gute Verbesserung, wenn bei jeder Rechnugnsprüfung ein KAIN-Datensatz geschickt werden müsste. Die Zeitersparniss bei der Anlage der Vorgänge wäre enorm.

    Da würde ich mal mit Ihren KK-Sachbearbeitern sprechen. Ich wüsste bei uns spontan keine GKV die die Prüfanzeige noch per Post schickt, sondern ausschließlich via DTA. Lediglich der MDK selbst schickt seinen Auftrag per Post. Das wäre in meinen Augen der nächste sinnvolle Schritt.

  • Hallo Medicos,

    wir bekommen nur bei Vorverfahren eine KAIN, beim Direktverfahren mal Post vom Kostenträger und die Prüfanzeige per Fax vom MDK. Leider keine KAIN. Die lassen sich auch nicht darauf ein.

    Wie gesagt, würde mich freuen, wenn alle rechnerischen Prüfungen egal ob AOP , med. Begründungen etc über die KAIN laufen würde, so dass sich die Vorgänge automatisch anlegen lassen....

    Hallo Kodierer2905,

    S276 Abs. 2 SGB V:

    "Der Medizinische Dienst darf Sozialdaten erheben und speichern sowie einem anderen Medizinischen Dienst übermitteln, soweit dies für die Prüfungen, Beratungen und gutachtlichen Stellungnahmen nach § 275 erforderlich ist."

    Die sachlich-rechnerische Prüfung wird nicht vom §275 SGB V erfasst. Daher lässt sich der §276 als Grundlage für die Herausgabe von Patienenakte an den MDK bei sachlich-rechnerische Prüfung nicht nicht heranziehen.

    Gruß

    S. Lindenau