Hallo Ductus,
sehe ich ähnlich. Und bin auch an Rückmeldungen interessiert, ob wir Nachteile davon haben das Nachverfahren nicht zu machen bzw. ohne NKA zu machen bevor wir klagen
Aber könnten Sie Ihren ersten Absatz noch mal näher erläutern?
Was fordert das SG bei Ihnen an? Und wie sieht das in Verbindung mit dem geriatrischen BSG-Urteil vom 19.12.17 aus?
Vielen Dank
S. Lindenau