MDK-Strukturprüfung: Anforderungen an Gutachter

  • Guten Tag zusammen.

    Bei MDK-Einzelfallprüfungen gibt es wohl keinen Anspruch auf die Begutachtung durch einen Facharzt der gleichen / verwandten Fachrichtung.
    Gilt das auch für die Strukturprüfungen (von Komplexbehandlungen)?
    Ich weiß, dass auch die Strukturprüfungen von OPS an sich nicht ganz unumstritten sind bzw. dass es wohl keinen einschlägigen Gesetzestext gibt, der solche Prüfungen regelt.
    Aber vielleicht gibt es dazu ein Urteil?
    Die Frage einmal umformuliert - kann das Ergebnis einer Strukturprüfung in Frage gestellt werden, weil diese von den fachfremden Gutachtern durchgeführt wurde?

    Danke im Voraus für die Rückmeldungen!

  • Hallo C3-PO,

    Von einer gesetzlichen oder untergesetzlichen Norm für Strukturprüfungen ist mir nichts bekannt.
    Ich denke auch, dass die Inhalte der Strukturprüfungen für OPS-Kodes keine Kenntnisse erfordern, über die (nur) ein Facharzt verfügt. Außerdem geht es ja bei vielen Komplexbehandlungen um einen multidisplinären Ansatz- so dass häufig auch gar kein bestimmter Facharzt gefordert werden kann.
    Wenn die Strukturprüfung inhaltlich korrekt erstellt wurde und nur der "falsche " Facharzt unterschrieben hat, wird das m.E. Nicht reichen, um die Strukturprüfung anzufechten.
    Aber ich bin auf andere Meinungen gespannt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • dito hier, aus § 279 Abs. 5 SGB V: "Die Fachaufgaben des Medizinischen Dienstes werden von Ärzten und Angehörigen anderer Heilberufe wahrgenommen; der Medizinische Dienst hat vorrangig Gutachter zu beauftragen." ergibt sich, dass Gutachten durch Ärzte oder andere Heilberufler erstellt werden können, einen Anspruch auf Facharztstandard gibt es nicht, dies kann allenfalls zur Unterminierung der MDK-Aussagen im Prozess verwendet werden...

    MfG, RA Berbuir

  • Vielen Dank an Alle!
    Ihre Meldungen stützen meine Argumentation in einer internen Diskussion.
    Ich war auch immer der Meinung, dass man mit dem MDK über Inhalte reden soll und nicht darüber, ob jemand etwas sagen darf oder nicht.
    Grüße