Guten Tag zusammen.
Bei MDK-Einzelfallprüfungen gibt es wohl keinen Anspruch auf die Begutachtung durch einen Facharzt der gleichen / verwandten Fachrichtung.
Gilt das auch für die Strukturprüfungen (von Komplexbehandlungen)?
Ich weiß, dass auch die Strukturprüfungen von OPS an sich nicht ganz unumstritten sind bzw. dass es wohl keinen einschlägigen Gesetzestext gibt, der solche Prüfungen regelt.
Aber vielleicht gibt es dazu ein Urteil?
Die Frage einmal umformuliert - kann das Ergebnis einer Strukturprüfung in Frage gestellt werden, weil diese von den fachfremden Gutachtern durchgeführt wurde?
Danke im Voraus für die Rückmeldungen!