Sachkostenlastige DRGs ab 2017 abgewertet

  • Hallo,

    hier gibt es einen - zumindest derzeit - herunterladbaren Vortrag von Dr. Heimig zum Thema. Wenn ich es richtig verstehe werden im Anschluss an die normale Kostenkalkulation die eindeutigen Sachkosten, nämlich die Kostenarten 4a, 4b, 5, 6a und 6b nicht durch die Bezugsgröße sondern durch den Bundesbasisfallwert des Systemjahres geteilt - der etwa 10 bis 15% über der Bezugsgröße liegt - um die Bewertungsrelationen zu ermitteln. Anschließend wir die Bezugsgröße neu ermittelt, weil ja die Summe der Bewertungsrelationen auf Bundesebene gleichbleiben soll. Es wird also keine Bewertungsrelation und auch kein Geld dem System entzogen, sondern es steigen die Anteile an den Bewertungsrelationen in den anderen Kostenarten (also insbesondere bei den Personalkostenarten).

    Hallo,

    habe ich alles gelesen, kann ich im Groben nachvollziehen. Nur ganz genau verstehe ich es nicht - also nicht so genau, dass ich darüber vortragen kann. Aber leider habe ich das vor. Wo finde ich denn Hintergrundinformation, z.B. Definiton der Bezugsgröße, Bundesbasisfallwert oder eine vernünftige Zusammenfassung des Kalkulationshandbuchs (für nicht-BWLer) ?

    Grüße aus Schwerin

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Danke sehr, Medman2. Man findet im Abschlussbericht ein schönes durchgerechnetes Beispiel.

    Viele Grüße
    Christoph Bobrowski

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.