Verweildauer bei Tonsillotomie

  • Hallo,

    in unserem Haus werden Tonsillotomien (nicht Tonsillektomien) aufgrund der fehlenden AOP-Ziffer stationär mit einer Verweildauer von 3 Belegungstagen durchgeführt. Der MDK streicht uns diese stets auf die UGVD ( = 1 Tag) herunter. Zur Abwägung juristischer Schritte interessiert es mich nun, mit welcher Verweildauer bei Ihnen Tonsillotomien durchgeführt werden.

    Viele Grüße
    A. Rehwald

  • Hallo,

    ...aufgrund der fehlenden AOP-Ziffer...


    also ehrlich gesagt können Sie bei dieser Begründung froh sein, dass der MDK Ihnen überhaupt ein Tag belässt, denn nach meinen Informationen kann die OP aus medizinischer Sicht durchaus auch ambulant durchgeführt werden.

    Gruß

  • Hall zusammen,
    es gibt Verträge der HNO-Fachgesellschaft mit einigen Kassen zur ambulanten Abrechnung der Tonsillotomie. Damit hat sich die Fachgesellschaft zur ambulanten Erbringungsmöglichkeit geäußert. Wenn Sie eine VWD von drei Tagen haben, dann benötigen Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nur eine aussagekräftige medizinische Begründung von Ihren HNO-Ärzten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Einen schönen guten Morgen zusammen,

    unserem HNO-Chefarzt ist ein solcher Vertrag der HNO-Fachgesellschaft nicht bekannt. Wir würden über den genannten Vertrag gern mehr wissen. Gibt es da eine Quelle?

    Alles Gute,
    dewag

  • Hallo,
    nehmen Sie eine gängige Suchmaschine und geben dort die Begriffe "Tonsillotomie" und "Vertrag" ein.
    Und auch beim G-BA werden Sie fündig: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2394/
    Auch interessant: https://www.fg-hno-aerzte.de/tl_files/pdf/r…017_Scherer.pdf

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    Einmal editiert, zuletzt von E_Horndasch (28. Juni 2017 um 10:13)