Heilerziehungspfleger und PEPP

  • An unserer Klinik sind neben GKP und Altenpflegern auch Heilerziehungspfleger angestellt.

    Im OPS sind sie für die Kategorie 9-65 bei den Angaben der Mindestmerkmale als Berufsgruppe im Bereich der pädagogisch-pflegerischen Fachpersonen aufgeführt, für die Kategorie 9-60/9-61 wird diese Berufsgruppe nicht explizit genannt - es ist hier von "Pflegefachpersonen (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger)" die Rede.

    Für mein Verständnis sind Heilerziehungspfleger ebenso Pflegefachpersonen, die entsprechend Therapieeinheiten generieren können, wie die o.g. anderen Berufsgruppen.

    Würde dies aber gerne handfest belegen können. Kann mir ja jemand weiterhelfen?

    Besten Dank.

  • Hallo Underwood,

    meines Erachtens dürfen Vertreter der Berufsgruppe 'Heilerziehungspflege' definitiv OPS-Leistungen erbringen (s. hier, hier oder hier)!

    Welcher Berufsgruppe sie im Erwachsenenbereich zugeordnet werden, hängt aber wahrscheinlich eher von den tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsalltags vor Ort ab, also entweder "Pflegefachpersonen" oder "Spezialtherapeuten".


    MfG,

    ck-pku

  • Danke für die Links. Ich kann daraus allerdings keine eindeutigen Hinweise entnehmen.

    Im Grundsatz ist es wohl so, dass HEP im therapeutischen Bereich nicht weniger befähigt sein dürften als GuKP oder AP - nur eben: wo ist das geregelt? Da müssten wir wohl mal eine Strukturprüfung des MDK abwarten... Bis dahin mag gelten: wo kein Kläger, da kein Richter ;) .

    Beste Grüße
    Underwood