An unserer Klinik sind neben GKP und Altenpflegern auch Heilerziehungspfleger angestellt.
Im OPS sind sie für die Kategorie 9-65 bei den Angaben der Mindestmerkmale als Berufsgruppe im Bereich der pädagogisch-pflegerischen Fachpersonen aufgeführt, für die Kategorie 9-60/9-61 wird diese Berufsgruppe nicht explizit genannt - es ist hier von "Pflegefachpersonen (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger)" die Rede.
Für mein Verständnis sind Heilerziehungspfleger ebenso Pflegefachpersonen, die entsprechend Therapieeinheiten generieren können, wie die o.g. anderen Berufsgruppen.
Würde dies aber gerne handfest belegen können. Kann mir ja jemand weiterhelfen?
Besten Dank.