Kardioversion nicht durchgeführt: Fehlbelegung?

  • Guten Tag zusammen,

    ein Patient wird von einem Kardiologen zur Kardioversion eingewiesen. Eine transösophageale Echokardiografie (TEE) wurde vorher nicht durchgeführt (dies machen die niedergelassenen Kardiologen nie).
    Am Tag der geplanten Kardioversion führen wir vorher die TEE durch. Es findet sich ein Thrombus. Wir brechen den vollstationären Aufenthalt ab.
    Der MDK wird mit primärer Fehlbelegungsprüfung beauftragt. Dieser befindet, dass diese vorlag, da die TEE ambulant erbringbar war.
    Unserer Auffassung, dass unsere vollstationäre Aufnahmeplanung richtig war, wird nicht gefolgt.
    Sollten wir dem MDK folgen oder uns wehren?

    Alles Gute,
    dewag

  • Hallo Dewag,

    Ich habe wie Frau Klapos Zweifel an der grundsätzlichen Notwendigkeit einer vollstationären Behandlung zur Cardioversion ( das kommt m.E. Immer auf den Einzelfall an), vorallem aber entspricht ihr Szenario eigentlich demjenigen einer vorstationären Behandlung.
    Vielleicht sollten Sie diesen Kompromiss mit den Kostenträgern suchen ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Tag,

    wir hatten bisher keinen Anlass, über die ambulante Durchführung von Elektrokardioversionen nachzudenken, da die vollstationären Fälle entweder anstandslos bezahlt oder vom MDK als medizinisch vollstationär notwendig beurteilt wurden.
    Eine vorstationäre Abrechnung der TEE scheitert am BSG-Urteil, nachdem erst dann eingewiesen werden darf, wenn die ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft sind - und die TEE ist zweifellos eine ambulante Leistung.

    Alles Gute,
    dewag

  • Okay, wenn Sie es mit der vorstationären Behandlung so streng sehen, haben Sie ein echtes Problem...
    Sie können die Entscheidung zur Cardioversion ( und damit die vollstationären Aufnahme) ja medizinisch nicht treffen, bevor Sie ein TEE mit passendem Ergebnis haben. Der vollstationäre Behandlungsplan kann also erst nach dem TEE gefasst werden. Das TEE sollte eigentlich ambulant laufen, aber Sie machen es als Serviceleistungen für die niedergelassenen Kardiologen im KHS. Wenn es in dieser Konstellation bei ungünstigem Ergebnis des TEE zu keiner Kardioversion kommt, bleiben Sie auf den Kosten sitzen: Da die stationäre Behandlung gar nicht begonnen wurde, kann sie auch nicht abgebrochen werden.
    Das Prozedere würde ich möglichst schnell ändern !
    Bis dahin würde ich aber trotzdem eine vorstationäre Abrechnung anstreben, denn immerhin haben Sie ja eine fachärztliche Einweisung zur KHS- Behandlung, deren Tragfähigkeit Sie überprüfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Morgen,

    in der Regel sollte die TEE unmittelbar vor der KV laufen. Denn es muss gesichert sein, dass zum Zeitpunkt der KV keine intrakardialen Thromben erkennbar sind. Da nutzt eine irgendwann erbrachte TEE aus dem ambulanten Bereich nichts, mir würde es im Prinzip nicht mal vom Vortag reichen. In dem Moment, wo die TEE Thromben zeigt, ist die KV kontraindiziert.
    Nun ließe sich konstatieren, dass bis zu dieser Entscheidung das Ganze noch Vorstationär ist. Ob man hierbei mal wieder das sehr alte und sicher inzwischen völlig ausgehöhlte Argument der geplanten Aufenthaltsdauer heranzieht....

    Gruß

    merguet