MDK - Dokumentation Wochenende

  • Hallo zusammen,
    bei einer MDK – Begehung wurde uns mitgeteilt, dass wir die Wochenenden nicht bezahlt bekommen, wenn kein keine Therapie mit den Patienten stattfindet.
    Wir sind eine Psychosomatische Klinik.
    Wenn Belastungsproben sind, dokumentieren wir das am Wochenende. Co-Therapien durch das Pflegepersonal finden auch statt am WE und werden dokumentiert.
    Personell besetzt sind wir am Wochenende derzeit mit dem Pflegepersonal und mit dem diensthabenden Arzt.

    Die Frage ist, was genau muss/soll dokumentiert werden, damit der MDK auch das Wochenende als abrechenbare Tage akzeptiert.
    Patienten gerade in der Psychosomatik brauchen auch Zeit zum Reflektieren, Zeit bestimmte Dinge umzusetzen und zu üben.
    Würde das denn dann reichen als Dokumentation und Teil des Therapiekonzeptes?

    Gibt es hier Erfahrungswerte aus anderen Kliniken?

    Danke
    Ana - Kodierfachkraft und MDK - Abwicklung

  • Hallo ANA,

    eine solche Aussage habe ich von unserem zuständigen MDK noch nicht gehört. Jedoch wird von unserem zuständigen MDK keine Begehung sondern nur Begutachtung nach Aktenlage vorgenommen.

    Um diesen Problem jedoch vor zu beugen haben wir folgende Maßnahmen implementiert:

    - am Wochenende / Feiertagen finden Morgenrunden / Abendrunden (z.B. Befindlichkeitsrunden) durch das Pflegepersonal als Co-Therapeuten statt
    - an Samstagen gibt es vormittags Angebote von Physiotherapie / Ergotherapie in Form von offenen Gruppenworkshops
    - Freizeitgruppen die von den Patienten selbstständig organisiert werden
    - Kochgruppen mit Pflegepersonal
    - bei Belastungserprobungen über Nacht melden Sie die Pat. telefonisch abends und morgens beim Pflegepersonal, weiterhin gibt es eine Vor- und Nachbesprechung
    - bei Belastungserprobungen tagsüber erfolgt ebenfalls eine Vor- und Nachbesprechung

    Bisher gab es noch keine Probleme mit den Wochenendtagen. Ich glaube wenn Sie dem MDK ein Therapiekonzept nachweisen, welches einen therapeutischen Anteil an Leistungen von Leistungserbringern (z.B. Pflegepersonal) und einen therapeutischen Anteil an Selbstreflexionszeit durch den Patienten beinhaltet, sollten die Wochenenden als Behandlungstage anerkannt werden.


    Freundliche Grüße