PEPP MDK Prüfungen

  • Hallo an alle,

    in der PEPP Vereinbarung von 2015 wurde zwischen DKG und GKV festgelegt, dass die Abrechnung des Entlassungstages "...lediglich eine neue Form der Verrechnung der Behandlungskosten auf die Behandlungstage..." sei und damit "...keine Änderungen der inhaltlichen oder medizinischen Anforderungen an den Entlassungstag verbunden..." seien.

    Die DKG wird das Thema nochmal mit dem GKV klären. In diesem Zusammenhang wäre es interessant in welchen Regionen bzw. Bundesländern der MDK noch mit der Begründung "Kein vollwertige/vollständiger Behandlungstag" die Entlassungstage streicht.

    In Rheinland-Pfalz wird der E-Tag fast regelhaft gestrichen, wenn die Entlassung vormittags erfolgte.

    Danke, helmutwg

  • Hallo helmutwg,

    hier (Ba-Wü) wird es von Fall zu Fall entschieden. Der MDK achtet auf z.B. ein Entlassungsgepräch am E-Tag oder auf eine Teilnahme an Therapieangeboten. Dann kann der E-Tag anerkannt werden.

    Wenn hier nur steht "Pat. verlässt mit Taxi um 8 Uhr das Haus" wird der E-Tag regelhaft gestrichen.

    Viele Grüße & guten Rutsch!

    NV

  • Hallo NuxVomica,

    danke für die Rückmeldung. Bei uns heißte es dann, man hätte das E-Gespräch auch am Vortag machen können....

    Wie sieht es denn bei anderen aus?

    Grüße, helmutwg

  • Guten Morgen zusammen,

    bei uns streicht der MDK den letzten Behandlungstag mit der Begründung, dass genau dieses Abschlussgespräch am Tag vor der Entlassung stattgefunden hat und nicht am Entlassungstag. Ich bin gespannt wie es ist, wenn das ärztliche Abschlussgespräch am Tag der Entlassung stattfindet...

    Natürlich kann dann gesagt werden, dass Abschlussgespräch hätte am Vortag stattfinden können...aber das ist ja ein fast endloses ,,Spiel".

    Mfg

    noskill8)

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger

  • Hallo noskill.

    wird vom MDK auch die Begründung "kein vollwertiger Behandlungstag" genutzt?

    Welches Bundesland ist das?

    Grüße, helmutwg

  • Guten Morgen helmutwg,

    es wird einfach geschrieben "...ab dem xy hätte die Behandlung auch ambulant fortgeführt werden können." ohne eine weitere Begründung oder "...hätte einen Tag vorher beendet werden können, da keine wesentlichen Mittel eines Krankenhaus mehr notwendig waren".

    Bundesland: Niedersachsen

    Freundliche Grüße8)

    noskill

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger

  • Hallo,

    Problem kennen wir auch. Letztlich gehen Patienten eben meist wenn es ihnen wieder besser geht, da ist dann schon mal für die Kassen/MDK reichlich Potential...aber unter Verweis auf die vollständige Behandlungsbedürftigkeit für den ganzen Tag müsste man eigentlich die FPV-regelung Aufnahme und Entlassungstag = 1BT wieder verlassen (ohne Anpassung der UGVD!) Ist da jemand begründet anderer Meinung?

    MfG

    rokka

    Einmal editiert, zuletzt von rokka (17. Januar 2019 um 12:08)

  • Hallo rokka,


    Ihr Beitrag verwirrt mich. Im PEPP System gibt es keine UGVD und sowohl Aufnahme- als auch Entlassungstag sind Berechnungstage.

    Das ist doch gerade der Kern des Problems . Beim Wechsel auf PEPP wurden die Erlöse je Fall auf einen Tag mehr verteilt. GKV und DKG haben vereinbart, dass daraus keine zusätzlichen inhaltlichen oder medizinischen Anforderungen entstehen dürfen. Genau das macht der MDK bei uns aber, es wird gefordert, dass der Entlassungstag ein "vollwertiger Behandlungstag" sein müsse.

    Grüße, helmutwg

  • Hallo,

    ja entschuldigung, passt dann nicht hierher wenn es im PEPP so anders ist...(warum aber werden solche ähnlichen Dinge wie VWD-Bewertung bei Erkrankungen immer so unterschiedlich verhandelt???)