PEPP MDK Prüfungen

  • Hallo Anyway,

    gelacht habe ich auch zuerst. Danach nur noch geweint, laut KK kann der MDK die Form seiner Gutachten frei wählen. Fall wurde verrechnet und somit aus KK-Sicht erstmal erledigt. Anbei ein Beispiel, es sind aber zum Glück nur vereinzelt solche Gutachten aufgetaucht.


    MFG MedCo-Smutje

  • Hallo,

    DAS ist kein Gutachten sondern eine gutachterliche Stellungnahme, vermutlich im Rahmen einer SFB (sozialmedizinischen Fallberatung). Wenn das auch so kommuniziert wird und die (medizinische) Aussage korrekt ist, wozu muss da noch großartig ein schriftliches Gutachten erstellt werden? Alle Seiten fordern doch ein schlankeres Verfahren.;)

    Gruß

    zakspeed

  • Guten Morgen,

    bei allem Verständnis für den Ärger: Viele GA sind nicht umfassender oder aussagekräftiger, auch wenn sie maschinenschriftlich vorliegen. Man kann indes nicht hoffen, dass die Form der Dokumentation einem inhaltlich vor dem SG weiterhilft. Vll überbrücken Sie die Sachauseinandersetzung für einen Moment durch die Diskussion um die Form, am Ende muss die Sache halten.

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet -

    natürlich haben Sie inhaltlich vollkommen Recht. Aber würden Sie dem MDK einen handgeschriebenen Schmierzettel als Deckblatt zusenden, auch wenn das doch keinen Einfluss auf das Ergebnis der MDK-Prüfung haben dürfte?

    Für mich zeigt eine solche Form der Kommunikation einmal mehr, dass sie nicht auf gleicher Augenhöhe stattfindet. Das gleiche empfinde ich auch dann, wenn keine Begründung für eine Entscheidung geliefert wird, was formal wahrscheinlich auch korrekt ist. Eine gewisse Grundhaltung wird jedenfalls deutlich und deshalb bin ich auch der Ansicht, dass hier für unsere Interessenvertretungen ein dringender Handlungsbedarf besteht.

  • Für mich zeigt eine solche Form der Kommunikation einmal mehr, dass sie nicht auf gleicher Augenhöhe stattfindet.

    Auf beiden Seiten stapeln sich die Fälle und behindern den Blick ggf. auch auf Wesentliches.

    Schönes WE wünscht

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Guten Tag,

    nun, ich meine mich zu erinnern, dass auch die Krankenhausseite gelegentlich mit sehr knappen Handschriften einen Umstand zu belegen versucht (z.B. OP-Notizen statt OP-Bericht). Hier ist es dann der MDK, der nach einer differenzierteren Dokumentation verlangt. Entscheidend wird auch dabei sein, dass der Nachweis des eigentlichen Inhaltes gelingt. Sofern das, was auf den "Schmierzetteln" steht, inhaltlich richtig ist, spielt die Form eher eine untergeordnete Rolle, so stillos sie auch sein mag. Und man muss damit rechnen, dass derart knappe Beurteilungen auch in maschinenschriftlicher Form zunächst zur Ablehnung der Leistungsgewährung führen. Die Klage steht einem offen, wenn man echte Argumente hat.

    Gruß

    merguet

  • Hallo zusammen,

    Grundproblem ist doch das differenzierte PEPP System, das dem MDK jede Menge "Angriffspunkte" bietet um den Erlös zu reduzieren.

    Die Erg. Tagesentgelte mögen inhaltlich gut sein und ggf. auch Aufwände korrekt abbilden, die zugrundeliegenden OPS Kodes sind aber nicht genau genug definiert und verursachen einen enormen Dokumentationsaufwand. Ich wäre dafür in einem ersten Schritt die ETEs wieder abzuschaffen!

    Skandalös finde ich auch die bei uns verbreitete MDK Praxis, den Entlassungstag mit der Begründung zu streichen, dass kein "vollwertiger Behandlungstag" erbracht worden sei, weil der Patient z.B. schon vormittags entlassen wurde.

    Der E-Tag ist zwar im PEPP System ein Berechnungstag, die Budgets wurden aber neutral übergeleitet. D.h. das Geld wurde einfach auf mehr Tage verteilt. Die Forderung nach einem "vollwertigen Behandlungstag" bedeutet eine Leistungsausweitung bei gleichem Budget.

    Grüße, helmutwg

    Nachtrag: Bei nahtlos in die Entwöhnungsbehandlung verlegten Drogenabhängigen hat der MDK jetzt in mehreren Fällen die Notwendigkeit der nahtlosen Verlegung bestätigt, aber den Entlassungstag mit o.g. Begründung gestrichen. Es macht einen fassungslos....

    Einmal editiert, zuletzt von helmutwg (20. September 2018 um 17:14)

  • Hallo zusammen,

    unsere Prüfquote hat sich seit Jahresanfang auf >15% vervierfacht und das Problem mit dem Entlassungstag hat uns jetzt auch erreicht. Wie gehen sie mit dem Problem vom Entlassungstag in Zukunft um?

    Mfg

    noskill

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger

  • Hallo noskill,

    ich hoffe und erwarte, dass sich die DKG des Themas annimmt.

    Wir werden v.a. bei den Fällen mit nahtloser Verlegun g (s.o.) klagen. Auch wenn es nur um 250,- Euro geht.

    grüße

    helmutwg

  • Hallo helmutg,

    bei diesen oben genannten Fällen fehlt m.E. auch jegliche Logik.

    Es steht aber auch nirgendwo, das am Entlassungstag eine Therapieeinheit o.Ä. geleistet werden muss um den vollstationären Aufenthalt zu rechtfertigen, oder?

    grüße8)

    noskill

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger

  • Hallo noskill,

    nein, eine solche Vorgabe gibt es nicht. Der MDK begründet diese Forderung einfach damit, dass der E-Tag jetzt ein Berechnungstag ist und damit auch ein "vollwertiger Behandlungstag" zu fordern sei.

    Grüße

    helmutwg