Hallo zusammen,
die "Überlastung der Ärzte durch administrative Tätigkeiten" ist ja ein gern und oft gerittenes Steckenpferd.
Es hat mich jetzt aber doch überrascht, dass im aktuellen "MB Monitor" vom Marburger Bund (s. Neuigkeiten) die Dokumentation anscheinend nicht als ärztliche Tätigkeit angesehen wird.
Ich meine (und das steht soviel ich weiß sogar in unserer Berufsordnung), dass eine ordnungsgemäße Dokumentation sehr wohl eine originär ärztliche
Aufgabe ist.
Ich kämpfe in unserem Haus ständig damit, dass die Kollegen es unterlassen, auch nur die wichtigsten Dinge zu dokumentieren.
Wenn die Klage der klinischen Kollegen dahin ginge, dass sie ihre Dokumentationspflichten nicht vollständig wahrnehmen können, weil sie in der Flut von Patienten untergehen,
würde ich das voll unterstützen.
Viele Grüße - NV