Folgende Frage:
Meist juvenile Patienten mit einer neuropathischen oder idiopathischen Skoliose erhalten eine langstreckige Korrekturspondylodese von dorsal mit Anlage eines Schrauben-Stab-Systems. In gleicher Sitzung erfolgt (ebenfalls von dorsal) ein umfassendes Release, um die Wirbelsäule für die Aufrichtung zu mobilisieren. Sofern es sich dabei um den Ersteingriff bei dem Patienten handelt, wird die Korrekturspondylodese mit einem Kode aus 5-838.9- in Kombination mit 5-839.7 für das Release kodiert.
Weitere operative Eingriffe werden vom Erfolg bei der ersten Aufrichtung abhängig gemacht und können in größerem zeitlichem Abstand folgen.
Die Kasse (nach sachl. Rechn. Richtigkeitskeitsprüfung) fordert die Streichung des Release, da dies in gleicher Sitzung erfolgt und somit ausgeschlossen sei.
Im OPS-Text heißt es aber für die 5.839.7 "Release bei einer Korrektur von Deformitäten als erste Sitzung". Das sagt ja primär mal nichts darüber aus, ob es sich um einen selbstständigen Eingriff handelt.
Ich verstehe das so, dass der Kode in der ersten Korrekturoperation abgerechnet werden kann und dann natürlich auch zwangsläufig mit einer Ziffer wie der 5.838.9 "Dorsal instrumentierte Korrekturspondylodese" kombiniert werden kann. Der Releasekode kann natürlich nicht kombiniert werden mit Kodes, die inklusive sind, zum Beispiel die 5-837.5 "dorsale Korrektur mit ventralem Release".
Wie seht Ihr das??