Einen sonnigen guten Morgen!
Die Prüfung nach §275 ist ja von der Konzeption her eine Einzelfallprüfung bei "Auffälligkeiten".
Meine Frage ist nun, gibt es eine (theoretische) "Obergrenze", wieviel Fälle eine Krankenkasse prüfen lassen kann/darf?
Aus einem Vortrag vor Jahren glaube ich die Angabe von 30% zu erinnern. Einen Beleg hierfür finde ich allerdings nirgends.
Auch wenn die Prüfquoten für Einzelfallprüfungen gemäß Medinfoweb - je nach KK und Region - so um die 10-15% liegen, wäre es doch aus KK-Perspektive theoretisch denkbar, deutlich mehr (alle???) Fälle durch den MDK prüfen zu lassen, frei nach dem Motto "vielleicht wird sich schon was finden". Ab einem gewissen Prozentsatz wäre das dann aber eher ein Schleppnetz mit engen Maschen und keine Einzelfallprüfung mehr. Weiß jemand, ob dieser Aspekt schon einmal Gegenstand der Rechtsprechung war?
Effizienzüberlegungen aus Kassensicht (lieber weniger Fälle, dafür aber mit größerer Wahrscheinlichkeit auf Erfolg und weniger Aufwandspauschalen = höherer "Return on Invest") seien mal bewusst ausgeklammert.
Herzlichen Dank im Voraus und beste Grüße!