ZE-auslösendes Medikament aus kostenloser Probepackung

  • Hallo zusammen.
    Eine Frage: ein ZE-auslösendes Medikament wurde in der relevanten Dosierung gegeben, es wurde aber vom Krankenhaus nicht bestellt, sondern als Probepackung von der Firma zur Verfügung gestellt.
    Spontan würde ich sagen, dass man die Gabe nicht kodieren soll, da keine Kosten entstanden sind. Auf der anderen Seite war das eine für die Abbildung des Falles relevante Prozedur, also im Sinne der vollständigen Kodierung sollte man den Code eingeben.
    Wie löst man dieses Dilemma?
    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo rokka,
    und danke :)
    Im Einzelfall findet man schon eine Lösung, mich interessiert aber, wie die Kodierung im Sinne des Erfinders aussehen sollte.
    Es gibt eine ähnliche Situation, wo das Problem durch Hinweis im OPS-Katalog gelöst ist: bei den beiden OPS für Ganzkörper-Szintigraphie mit Radiojod: Mit Gabe von rekombinantem Thyreotropin und ohne (3-70c.01 und 3-70c.00) - s.dort, da Thyreotropin ja vor der Aufnahme i.d.R. ambulant gegeben und ggf. ambulant rezeptiert wird. Die Frage ist, ob diese spezielle Regelung auf alle andere OPS analog übertragbar ist?
    Grüße

  • Hallo C-3PO,

    Man muss sich vielleicht noch mal vor Augen halten, dass die Kodierung keine Abbildung des Falles ist, sondern eine Art Rechnung.
    Ein anderes Beispiel: wenn ein Stent mal in einem Patienten war, aber wieder aus patientenbedingten Gründen entfernt wird, dann kann er ja kodiert werden.
    Damit werden mehr Stents kodiert als im Patienten sind; keine korrekte Abbildung des Falles, aber wichtig für die Ökonomie.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo!

    Meiner Meinung nach, sollte das ZE nicht abgerechnet werden, da dem Haus auch keine Kosten entstanden sind. Wir bekommen auch manchmal ZE-fähige Medikamente im Rahmen eines Compassionate Use Programmes, die uns die Pharmafirma stellt. Diese Medis rechnen wir nicht als ZE ab, aber den OPS geben wir trotzdem ein, um den Fall besser abzubilden. Die Eingabe des OPS und die Abrechnung des ZEs kann durchaus getrennt werden.

    VG
    wurmilein

    Manchmal bist du die Taube und manchmal das Denkmal. :whistling:

  • Moin,

    es kommt auch vor, dass Patienten Medikamente aus eigenem Bestand nehmen. Das ist zwar verboten, in der Praxis aber manchmal nicht zu umgehen, da auch der Patient darauf besteht. Das wird dann bei uns so in die Kurve eingetragen. (nimmt auf eigenen Wunsch eigenes Medikament). Wenn das dann z.B. Humira bei Rheumatikern betrifft, rechnen wir das nicht ab, denn der Prozedur muss nach DKR ein Aufwand entgegenstehen. Bei Industrie - Boni sollte das mE ebenso gesehen werden.

    Gruß
    merguet